Islam und Islamismus - Eine Herausforderung für Deutschland?Grundlegendes über den IslamIn der heutigen Zeit kann man von drei grundlegenden Tatbeständen ausgehen. Zum ersten ist der Islam eine ungemein dynamische Erscheinung. Sie kann nicht mehr einfach mit Rückständigkeit, Modernisierungsfeindlichkeit und "Mittelalter" gleichgesetzt werden. Der Islam als Faktor gesellschaftlicher und politischer Umgestaltung ist nicht mehr auszublenden. Er ist heute weithin die einzige Kraft, über die breitere Massen in islamischen Ländern mobilisiert werden können. Mit Ideologien vergangener Jahrzehnte wie Sozialismus, Nationalismus, Säkularismus oder etwa Kommunismus sind Massenmobilisierung und Legitimation nicht mehr zu erreichen.Zum zweiten ist der Islam auch aus europäischen Gesellschaften nicht mehr wegzudenken. Während der letzten 40 Jahre hat hier eine fundamentale Entwicklung stattgefunden. Hat es um 1950 erst rund 900.000 muslimische Bewohner in Europa gegeben, so sind es zu Beginn des 21. Jahrhunderts bereits rund 17 Millionen. Waren es Anfang der sechziger Jahre in der alten Bundesrepublik Deutschland nur einige zehntausend Muslime, die etwa als Ärzte, Ingenieure oder Studenten hier lebten, einige zehntausend, die überhaupt nicht auffielen in der Gesellschaft, so liegt heute die Anzahl der Muslime in Deutschland bei etwa 3,5 Millionen mit steigender Tendenz.1) Sie sind hier und werden hier bleiben, als Minderheit in einer christlich-säkularen Mehrheitsgesellschaft. Das bedeutet, dass künftig auch der Islam aus dem Erscheinungsbild der deutschen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken ist. Er ist unter uns und Teil unserer Gesellschaft. Zum dritten ist klar, dass Islam nicht gleich Islam ist. Er existiert in vielen verschiedenen Variationen. Ein Muslim in Europa muss sich mit anderen Gegebenheiten auseinandersetzen als ein Muslim in Indonesien oder im Jemen und wird sich entsprechend anders verhalten. "Der Islam ist", so die Berliner Islamwissenschaftlerin Gudrun Krämer, "überspitzt ausgedrückt, weitgehend das, was Muslime an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit als islamisch definieren und praktizieren". So umfaßt der Islam so konträre Auffassungen wie die der gemäßigten Aleviten oder der radikalen Schiiten. Insgesamt gibt es in der islamischen Welt 76 verschiedene religiöse Strömungen und Richtungen. ![]() Bild 1: Organisation der islamischen Konferenz Im September 1969 beschloss eine Konferenz islamischer Staatsoberhäupter in Rabat/Marokko die Gründung einer Institution , die auf den Namen Organisation der Islamischen Konferenz getauft wurde. Die Ziele sind in der 1972 verfassten Charta u.a. wie folgt festgeschrieben: Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf den Gebieten Wirtschaft, Soziales, Kultur und Wissenschaft, Kampf gegen Rassismus (Zionismus) und Kolonialismus sowie der Schutz der Heiligen Stätten des Islam. Der Organisation gehören heute 57 Mitgliedsstaaten sowie drei Länder mit Beobachterstatus an. Der Islam ist die heute wohl vitalste, vor allem aber die kämpferischste aller Weltreligionen. Eine zentrale Eigenart des Islam - vom aufgeklärten Abendland als besonders bedrohlich empfunden - hatte schon der französische Historiker Alexis de Tocqueville im 19. Jahrhundert erkannt: die Verschmelzung von geistlicher und weltlicher Autorität, von Religion und Politik. "Der Mohammedanismus", schrieb Tocqueville, "ist diejenige Religion, welche die beiden Machtbereiche am vollständigsten miteinander vermengt und vermischt hat, so dass alles Handeln im bürgerlichen und politischen Leben mehr oder minder vom religiösen Gesetz geregelt wird". Mohammeds Lehre fordert die totale Unterwerfung unter den allgewaltigen Gott. Sie ist einfacher und konkreter als die älteren Religionen von Hindus, Buddhisten, Juden und Christen. Sie kennt nicht so Geheimnisvolles wie Wiedergeburt, Dreifaltigkeit, Fleischwerdung und Erlösung. Im Islam gibt es keine zentrale Institution - wie für die Katholiken der Vatikan -, die verbindliche Anweisungen erteilt. Dennoch bleibt kein Bereich des menschlichen Daseins von seiner Durchdringungskraft ausgespart. "Der Islam", so befand der englische Philosophieprofessor Ernest Gellner bündig, sei nicht weniger als "der Entwurf einer Gesellschaftsordnung".2) ![]() Bild 2: Bilderverbot Allah bleibt unsichtbar: Er offenbarte sich lediglich durch einen Text, den Koran, in dem von einem Bilderverbot jedoch nicht ausdrücklich die Rede ist. Dieses wurde vielmehr aus den Aufzeichnungen über das Leben und Wirken des Propheten (Hadith) hergeleitet. Engel, so habe er gesagt, beträten kein Haus, in dem sich eine bildliche Darstellung von Mensch oder Tier befinde. Ferner habe Mohammed Berichten zufolge bebilderte Vorhangstoffe zerschneiden und zu Kissenbezügen umarbeiten lassen. Um 1400 kamen dennoch erste Bilder mit Darstellungen des Prophetenleben auf. Die Entstehung des IslamAllgemeine Aussagen über den Islam sind schwierig. Schon das Wort Islam selbst wird für gewöhnlich in zwei unterschiedlichen, wenngleich verwandten Bedeutungen verwendet. Zum einen steht der Begriff für eine Religion, ein System des Glaubens und der Verehrung, zum anderen für die Zivilisation, die unter dem Zeichen dieser Religion gewachsen und aufgeblüht ist. So gesehen bezeichnet das Wort Islam mehr als vierzehn Jahrhunderte Geschichte, 1,3 Milliarden Menschen und eine enorm vielfältige religiöse und kulturelle Tradition.Islam wörtlich übersetzt meint "Hingabe", "Unterwerfung" oder auch "Sich-Gott-Ergeben" und kommt von der Wurzel Salam, die u.a. "Frieden" und "Ergebung in Gottes Willen" bedeutet. Vom selben Wortstamm abgeleitet ist Muslim: "der sich Ergebende". Islam heißt also Frieden halten mit Gott, eine Lebensweise des Einzelnen und der Gemeinschaft im Rahmen der von Gott offenbarten Regeln. Der Islam ist in seinen Idealen auch eine Religion des Friedens. Große Teile der Menschheit haben über die Jahrhunderte hinweg in ihr Orientierung für ihr Leben gefunden. Der Islam ist eine monotheistische Weltreligion mit über 1,3 Mrd. Anhängern.3) Er ist nach dem Christentum entstanden und versteht sich wie dieses als eine universale Religion mit einem Wahrheitsanspruch, der sich potentiell an jeden Menschen richtet. Ein Wesenszug des Monotheismus ist der Alleinvertretungsanspruch; Monotheisten erklären alle anderen - einschließlich anderer Monotheisten - zu Ungläubigen. Die historischen Ursprünge des Islam finden sich im Leben eines Mannes mit dem Namen Mohammed, geboren um 570 n. Chr. in der Stadt Mekka im heutigen Saudi-Arabien und verstorben 632 n. Chr. in der nahe gelegenen Stadt Medina. Der Islam ist insofern ein Sonderfall in der Religionsgeschichte, als sein menschlicher Begründer, der Prophet Mohammed, gleichzeitig Staatsmann und als solcher auch Militärführer war. Buddha und Jesus waren umherziehende Wanderprediger, die selbst wenig oder keinerlei Bezug zur Politik ihrer Länder hatten. Auch die alttestamentlichen Propheten waren äußerstenfalls Berater von Königen und Heerführern, aber sie zogen in aller Regel nicht selbst in den Krieg. Mohammed sah sich selbst als Fortsetzer und Vollender einer langen Reihe von monotheistischen Propheten, zu denen auch die jüdischen Propheten und Christus gehören. Dennoch wendet sich Mohammed in seiner Verkündung, wie sie der Koran überliefert, auch gegen Judentum und Christentum. Aus der Sicht des Koran haben beide, Juden und Christen, die auf Moses und Jesus von Gott (arabisch Allah) selbst herab gesandten Heiligen Schriften verfälscht, was den Text oder aber zumindest was dessen authentische Bedeutung angeht. Es gibt somit zwischen Islam, Christentum und Judentum sowohl Gemeinsamkeiten als auch Gegensätzliches. Als Mohammed gegen 570 n. Chr. in Mekka im Klan der Haschim vom Stamm der Kuraischiten geboren wurde, siedelten auf der arabischen Halbinsel Nomaden, Halbnomaden und sesshaft gewordene arabische Stämme. Die Kuraischiten waren bereits um etwa 500 n. Chr. in Mekka sesshaft geworden. Mekka lag am Kreuzungspunkt mehrerer Karawanenstraßen und beherbergte offenbar schon sehr lange ein vorislamisches, polytheistisches Heiligtum: die Kaaba, einen Tempel, in dessen südwestlicher Außenwandecke ein Meteorit, der heilige schwarze Stein, eingemauert war und der den Mittelpunkt eine riesigen Wallfahrtsbewegung bildete. Diese zu bestimmten Zeiten abgehaltenen Wallfahrten brachten der reichen Handelsstadt Mekka durch Messen und Märkte wirtschaftliche Vorteile; hier trafen sich im Schutze der heiligen Monate, in denen Kampf und Mord verboten waren, Vertreter aller arabischen Stämme. Südarabien, durch seinen Reichtum berühmt, hatte zur Zeit, als Mohammed geboren wurde, seine Glanzperioden hinter sich. Es war noch ein Gebiet magisch-kultischer Stammesreligionen, in dem sich zahlreiche Heiligtümer befanden: Bäume, Grotten und vor allem Steine wurden für heilig und machtgeladen gehalten. Die arabische Gesellschaft setzte sich ursprünglich aus Nomadenstämmen zusammen, deren Stammesrivalitäten in altarabischer Zeit Blutrache und Überfälle in den großen Wüstengebieten nach sich gezogen hatten. Neben den heidnischen Arabern lebten zu dieser Zeit auch schon christliche arabische Stämme und jüdische Familien auf der Halbinsel. ![]() Bild 3: Die Weltreligionen Die überkommene Gesellschaftsordnung der Stämme auf der arabischen Halbinsel war im 6. Jahrhundert in eine Krise geraten. Das Stammeseigentum ging immer mehr über in das Eigentum einzelner Sippen und Familien, wodurch soziale Unterschiede wuchsen. Diese fortschreitende soziale Differenzierung zerstörte die ursprünglichen Ideale des Beduinentums - Stammessolidarität, Freiheit, Tapferkeit. Proteste wurden laut gegen das wachsende Unrecht. Der weithin zur leeren Formel erstarrte Polytheismus verlor an Attraktivität, zumal jüdische und christliche Gemeinden mit ihrem Monotheismus dem Bedürfnis nach stammesübergreifenden Gemeinwesen ein positives Beispiel gaben. Hanifen ("Gottsucher"), die als asketische Einsiedler in der Wüste lebten, vertraten den Glauben an einen einzigen Gott. Mohammeds Vater starb, als dieser noch nicht geboren war. Mohammed war gerade erst sechs, als auch seine Mutter verstarb. So wuchs Mohammed zunächst unter der Obhut seines Großvaters auf. Dieser starb, als der Junge acht Jahre alt war, und einer von Mohammeds beiden Onkel väterlicherseits, Abu Talib, übernahm seine Erziehung und nahm ihn auch immer wieder auf Geschäftsreisen mit. Mohammed lebte in Mekka, bis er nach dem 20. Lebensjahr für eine wohlhabende Witwe namens Hakhiga zu arbeiten begann, die ihn als Karawanenführer u.a. nach Syrien schickte. Mit 25 Jahren heiratete er die damals 40-jährige Witwe und bewahrte ihr immer eine tiefe Zuneigung: Solange sie lebte, nahm er keine andere Gattin. Sie schenkte ihm sieben Kinder, von denen nur eine Tochter, Fatima, überlebte und selbst Nachkommen hatte. Als Karawanenführer dürfte Mohammed sowohl Juden als auch Christen kennen gelernt und somit Kenntnisse über ihren von den arabisch-vorislamischen Vorstellungen völlig abweichenden Glauben erworben haben. Mohammed begab sich schon früh auf die Suche nach Gott, zog sich in die Einsamkeit der Berge und der Wüste zurück, meditierte in Höhlen und mit 40 Jahren, also im Jahre 610 n. Chr., setzte seine prophetische Sendung - die Offenbarung des Koran - ein. "Die Wahrheit" kam schmerzlich über ihn, der nach Ansicht vieler Islamforscher ein Analphabet war. Seine prophetische Sendung begann im Traum. Sie erging auf einer Berghöhe (Hira) in der Nähe von Mekka, wohin er sich zurückzuziehen pflegte, an ihn. In einer Höhle, so ist überliefert, stand eines Nachts plötzlich eine geheimnisvolle Gestalt bei ihm. Der Engel Gabriel, den er vor sich sah, packte ihn mit aller Kraft und schnürte ihm die Luft ab, als er auf dessen Worte nicht reagieret: "Trage vor im Namen deines Herrn!" Noch einmal würgte der Engel ihn und forderte: "Trag vor!" Endlich glaubte Mohammed begriffen zu haben - er sollte die ihm vorgebeteten Worte rezitieren und sich für alle Zeiten merken: Die Lehre von Gott, der ihn als seinen Gesandten dazu bestimmt habe, die Mitmenschen von ihrem heidnischen, egoistischen und unbarmherzigen Leben abzubringen, damit ihnen nicht am Tage des Jüngsten Gerichts "eine auseinander klaffende Erde, lodernde Feuer" und weitere Höllenqualen drohten. Ein Gedanke beherrscht die ersten Verkündigungen Mohammeds: das nahende Endgericht. In jagenden kurzen Zeilen klingender Reimprosa, in sich überstürzenden Bildern wird das Hereinbrechen der Stunde, des Tages der Abrechnung, der Auferstehung angekündigt. Diese Offenbarung, die in Mekka begann und sich später in Medina fortsetzte, war die Geburtsstunde des Islam. Mohammed trat aus der Höhle und hörte, wie eine Stimme ihn als den Gesandten Allahs grüßte. Als er die Stimme Allahs zum erstenmal hörte, war er anfänglich in Sorge, das Opfer eines teuflischen Betruges zu sein; doch allmählich wuchs der Glaube an die Echtheit der Offenbarung. Durch die Vermittlung des Erzengels Gabriel wurde also der Koran offenbart, wobei die Sure 96 als die erste der Offenbarungen gilt. Mohammed galt als Träumer. Seiner Sendung war er sich anfangs keinesfalls sicher. Nur seiner Frau und wenigen Vertrauten erzählte er von den Offenbarungen, die ihm fortan in unregelmäßigen Abständen zuteil wurden. Nach drei Jahren erhielt er vom Engel Gabriel den Befehl zur offenen Verkündung: "Wenn du es nicht verkündest, hast du deine Sendung nicht erfüllt." Im Trancezustand empfing er weitere Fragmente des Korans. Gegen 613 begann er zu predigen, in kurzen, angstvollen, erregten Sätzen, die ganz von dem Gedanken an den göttlichen Zorn und das nahe Gericht erfüllt waren. Er predigte gegen Diebstahl und Verleumdung, von der sozialen Verpflichtung des Eigentums, dem pfleglichen Umgang mit Frauen, gegen Wucherzins, Glücksspiel und Alkohol, gegen Ehebruch und Mord an Kindern, die man nicht ernähren zu können glaubte, und für das Körperwaschen nach dem Sex. Aber Mohammed war nicht nur der Androher und Ermahner, sondern auch der Verkünder froher Botschaft: Der Fromme, welcher Gottes Befehlen gemäß lebt, wird ins Paradies eingehen, wo Bäche von Milch und Honig in kühlen, duftenden Gärten fließen und jungfräuliche Geliebte ihn erwarten. Auch Frauen und Kinder haben an der Paradiesseligkeit teil. Handelte es sich in Mekka zumeist um eschatologische Themen vom Jüngsten Gericht, so richteten sich die späteren Medina-Botschaften vor allem auf das diesseitige Leben. Oft bezogen sich Mohammeds vom Himmel diktierte Eingebungen auf tagespolitische Ereignisse. Er fand glühende Anhänger unter seinen nächsten Angehörigen, darunter seine Frau Hakhiga und seinen jungen Vetter Ali; dazu kamen Freigelassene fremder Herkunft, junge Leute und solche, die sich in schwierigen und bedrückenden Lebensumständen befanden. Als Mohammed in der Folge in Mekka zu predigen begann, brachten ihm die Kuraischiten vorerst wohl Interesse entgegen, als er jedoch sein Volk zu warnen begann, zur "Umkehr" und der Aufgabe ihres Kultes aufrief und es zur bedingungslosen Unterwerfung unter den einen, einzigen Gott aufforderte, musste Mohammed zwangsläufig von den Kuraischiten als Feind betrachtet werden. Er stellte nicht nur die althergebrachten Stammes- und Familienstrukturen in Frage, sondern auch die Grundlagen des Kuraischitischen Wohlstandes. Mohammed wurde also in seiner sehr oligarchisch geprägten Heimatstadt Mekka von seinem eigenen Stamm verspottet, bekämpft und verfolgt, weil er eine echte Revolution gegen die Interessen der Kuraischiten auf mehreren Gebieten entfachte: religiös, da er eine neue Religion verkündete, die alle heidnischen, polytheistischen Religionen ersetzen und die jüdische und christliche berichtigen sollte; politisch, weil eine neue Ordnung etabliert werden sollte, die den Stamm durch eine islamische Gemeinde ersetzen sollte, in der zunächst die Araber (also die Halbinsel) vereinigt werden sollten; wirtschaftlich, weil der Islam auch hier die staatliche und gesellschaftliche Entwicklung bestimmen wollte, wobei eine größere Gerechtigkeit als im alten System angestrebt wurde. Nach dem Tod seines Ersatzvaters Abu Talib und seiner Frau Hakhiga im Jahr 619, entschloss sich Mohammed am 16. Juli 622, mit einer kleinen Schar von Anhängern und Getreuen aus Mekka zu fliehen und einem Ruf jüdischer und arabischer Stämme der Stadt ("medina") Yathrib (später Medina) zu folgen, wo er als Friedensstifter agieren sollte (Hedschra, Beginn der islamischen Zeitrechnung). Mohammed war 52, als er seiner Stadt den Rücken kehrte: Ein Prophet, der in seiner Heimat nichts galt. Ein Gescheiterter, der zwei Drittel seines Lebens hinter sich hatte und nicht viel mehr als einige Dutzend Anhänger um sich scharen konnte, die an ihn glaubten. Dass er in dieser Situation nicht an seiner Botschaft verzweifelte und aufgab, grenzt für den Ungläubigen an ein Wunder. In Medina gab es zu dieser Zeit nicht nur einen, sondern fünf Stämme, die sich gegenseitig befehdeten. Es gab deshalb auch keine oberste politische Instanz und keine Ratsversammlung der Oberen wie in Mekka. Das Erste, was Mohammed in Medina demonstrierte, war das Integrationspotential seiner Offenbarung, da er an Stelle genealogischer Gemeinschaften eine religiöse Vergemeinschaftung verkündete. Deren Nutzen wurde allmählich von den Medinensern erkannt, denn schon nach wenigen Jahren entstand ein Bündnisvertrag (die sogenannte "Konstitution von Medina"), der die Muslime Medinas und die Zuwanderer aus Mekka zu einer religiös begründeten Gemeinschaft, der "Umma", zusammenschloss. Bald aber ging Mohammed einen Schritt weiter, denn nun forderte er in Medina Gehorsam gegen Gott und seinen Gesandten: "Und gehorchet Gott und seinem Gesandten und streitet euch nicht" (Sure 8 Vers 46, 47, 33). Da die Medinenser dieser Aufforderung Folge leisteten, hatte Mohammed sein Ziel erreicht: Er hatte einen staatsbildenden, dritten Monotheismus begründet und eine welthistorische Revolution eingeleitet. Diese Revolution war alleine das Werk Mohammeds mit seiner großen Ausstrahlungskraft. Er konnte sie aber dennoch nur realisieren, weil seine Botschaft mit ihrem Friedensappell ("Streitet euch nicht") Sinn stiftete in einer nicht funktionierenden Gesellschaft, die sich aus verschiedenen genealogischen Gemeinschaften zusammensetzte. In dieser Phase entsprach die Umma, die islamische Gemeinde, durchaus einer Theokratie, einer Gottesherrschaft. Als Prophet Gottes sorgte Mohammed dafür, dass der göttliche Wille auf Erden befolgt wurde. Dennoch, oder gerade deswegen, finden sich im Koran keine klaren Aussagen darüber, wie die Umma politisch organisiert werden sollte. Er geht über vage Anweisungen nicht hinaus. So werden die Gläubigen etwa an einer Stelle dazu aufgerufen, sich vor wichtigen Entscheidungen untereinander zu beraten. Dieses Prinzip, auf arabisch schura, nehmen reformorientierte Muslime heute als Beleg dafür, dass demokratische Elemente bereits im Koran angelegt und deswegen mit dem Islam vereinbar seien. Von nun an nahm Mohammed in Medina die Stellung eines Staatsoberhauptes im Kleinen ein. Für den Religions-Stifter begann eine Zeit des Aufbaus seines neuen Reiches. Es ging Mohammed neben der Erfüllung seiner religiösen Aufgabe vor allem darum, für seine Emigrationsgefährten, die Muhadschirun (die Auswanderer) und seine neuen Verbündeten von Yatrib, die Ansar, ein gemeinsames Leben in gutem Einverständnis zu sichern und eine Einheit des Glaubens zu schaffen: Er betrachtete die ihm zuteil gewordene Offenbarung als Vollendung derjenigen, mit der Gott einst Moses und vor ihm Abraham, den gemeinsamen Ahnherrn der Juden und Araber, begnadet hatte. Nichtmuslime vermögen leicht einzusehen, dass die trotz aller Verschiedenheit bestehenden Gemeinsamkeiten zwischen dem Koran und dem Alten Testament auf die Gespräche zurückgehen, die Mohammed und seine Freunde mit den Juden Medinas geführt haben. Äußeres Zeichen für die zunächst bestehende Nähe dieser dritten "Buchreligion" zu ihren Vorgängern war die von Mohammed zu Anfang angeordnete Ausrichtung beim Gebet nach Jerusalem. Noch die erste Moschee in Medina war mit der Stirnseite nach Jerusalem ausgerichtet, wohin sich die Gläubigen auch verneigten. Aber weil Mohammed von den Juden nicht als Prophet anerkannt und seine Lehren nicht akzeptiert wurden, kam es zum Bruch. Mohammed unterstellte jedoch Juden und Christen eine Verfälschung der Heiligen Schriften durch spätere Generationen. Sie hätten dort nach eigenem Gutdünken Texte eingefügt oder entfernt. Er gab die koranische Version des biblischen Stoffes als allein authentisch aus, proklamierte eine neue, von ihren Vorläufern losgelöste, verselbstständigte Religion und veränderte die Gebetsrichtung in Richtung Mekka. Den Juden warf Mohammed vor, Jesus als einen Propheten Gottes abzulehnen, damit würden sie einen gewichtigen Teil der Wahrheit unterschlagen. Die Christen wiederum würden Jesus zu einem "Sohn Gottes" machen und außerdem noch den "Heiligen Geist" zu einer dritten Erscheinungsform des Göttlichen erklären. Gott aber in drei Formen, dies sei der erste Schritt zur Vielgötterei. Mohammed beanspruchte auch den Stammvater Abraham ganz für sich, indem er ihn zum Ur-Muslim erklärte. Er behauptete, Abraham habe einst den schwarzen Stein in die Kaaba von Mekka gebracht und dort gebetet. Abrahams Name wird in 25 der 114 Koran-Suren erwähnt. Der Koran gebietet den Muslimen, dem Glauben Abrahams zu folgen: "... Abraham war weder Jude noch Christ, doch er war fest im Glauben und er war kein Götzendiener." Damit erhebt Mohammed den Islam nicht nur zur Vollendung, sondern zum Ursprung aller monotheistischen Religionen. Eine weitere Aufgabe, die Mohammed zu lösen hatte, bestand darin, das materielle Leben der Gemeinschaft zu sichern und sie moralisch im Kampf zusammenzuschweißen. Auch galt es, den Kuraischiten, welche die Bildung der feindlichen Zelle in Medina beunruhigte, so lange Widerstand zu leisten, bis sie in den neuen Staat eingefügt werden konnten. Die kriegerischen Zwischenfälle, von denen die Überlieferung so gern eingehend berichtet, setzten einerseits die alte Gewohnheit der Stammeskämpfe und Beutezüge fort, leiteten aber zugleich den Dschihad, den "Heiligen Krieg" der kommenden Zeit ein. Im Jahre 630 schließlich konnte Mohammed nach Mekka zurückkehren. Der alte Kult wurde abgeschafft, die Götzen in der Kaaba zerstört, die Kuraischiten unterwarfen sich, aber es gab keine Vergeltungsmaßnahmen. In Mekka hielt er auch seine letzte Rede, denn, kaum nach Medina zurückgekommen, erkrankte er und starb (632 n. Chr.). Solange Mohammed lebte, wurden die Probleme von ihm selbst gelöst, das betraf sowohl die Religion als auch die Politik, Gesellschaft usw. So waren bereits in dieser frühen Phase Religionsgemeinschaft (arab. umma) und Staat prinzipiell eins. Deshalb wurde keine gesonderte Institution, keine Kirche, gegründet und diese Umstände führten auch dazu, dass der Islam - wie das Judentum, aber im Unterschied zum Christentum - eine Gesetzesreligion wurde: Alle Regelungen, die der Prophet als Staatsoberhaupt zu treffen hatte, galten von Anfang an als heilig und wurden so zu ewig gültigen, unabänderlichen Normen. Dadurch ist der Islam deutlich mehr als andere Religionen - er ist auch der Entwurf einer Gesellschaftsordnung. Im Islam fehlt die Trennung zwischen Religion und weltlicher Macht von Anbeginn: Während christliche Gesellschaften über Jahrhunderte hinweg ganz selbstverständlich akzeptierten, dass es zwei Autoritäten gab, Gottes Stellvertreter und den Kaiser, war Mohammed von Anafang an Interpret des wahren Glaubens und weltlicher Herrscher in einem. Eine Trennung von Staat und Kirche ist zumindest im Ur-Islam undenkbar. Der Kaufmannssohn feierte bereits zu Lebzeiten große militärische und politische Erfolge. Er schuf in Medina ein neues Gemeinwesen und eroberte dann auch seine Heimatstadt Mekka, aus der er hatte fliehen müssen. Er kommandierte Armeen, erhob Steuern, übte Rechte aus. Als er 632 verstarb, umfasste seine Gemeinschaft rund 104.000 Mitglieder. Der Werdegang des Propheten Mohammed vollzog sich also in zwei Phasen. In der ersten Phase, in den Jahren, die er in seiner Geburtsstadt Mekka (570-622 n. Chr.) verbrachte, stand er in Opposition zu den heidnischen Herrschern. In der zweiten Phase, nach seinem Umzug von Mekka nach Medina (622-632), war er der Herrscher der Gemeinschaft. Diese beiden Phasen, die des Widerstands und die der Herrschaft, spiegeln sich im Koran wieder, in dem die Gläubigen in unterschiedlichen Versen und Suren einmal dazu angehalten werden, Gottes Stellvertreter auf Erden zu gehorchen, und dann wieder dazu, dem Pharao - Sinnbild des ungerechten und tyrannischen Herrschers - den Gehorsam zu verweigern. Es ist für uns heute schwierig, einen Mann richtig zu beurteilen, der Stifter einer großen Religion wurde und doch zugleich tief in seiner Zeit verwurzelt war. Für den wahrhaft gläubigen Muslim ist er der Prophet Allahs, der Mittler, der dazu ausersehen war, den Menschen die Offenbarung zu bringen. Auch als Nichtmuslim muss man in diesem Mann eine überragende Persönlichkeit sehen, die mit der Kraft der Leidenschaft und mit unbestreitbarer Aufrichtigkeit das moralische und geistige Niveau der Menschen seines Lebenskreises zu heben suchte und die es verstand, ihre Botschaft dem Charakter und den Überlieferungen dieser Menschen mit so viel Verständnis und politischem Talent anzupassen, dass sie Lebenskraft gewann. ![]() Bild 4: Das Reich des Islam | |
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Islamischer Fundamentalismus"Islamismus" oder "islamischer Fundamentalismus" ist ein Überbegriff für verschiedene ideologische Strömungen, Gruppen und Grüppchen, deren politische Vorstellungen und Methoden äußerst divergieren. Pazifistische, reformistische, modernistische Strömungen sind ebenso vertreten wie traditionalistische und schließlich auch gewalttätig aktivistische, wobei bezeichnenderweise den Letzteren das Hauptinteresse der Medien gilt. Oft wird "Islamismus" mit "Fundamentalismus" gleichgesetzt, wobei Letzteres eine christliche, nicht unbedingt übertragbare Definition ist.Der Begriff leitet sich aus der nordamerikanischen Kirchengeschichte ab. "Fundamentalists" wurden jene protestantischen Sekten in den Vereinigten Staaten genannt, die sich auf Bibelkonferenzen gegen Ende des 19. Jahrhunderts von liberalen Tendenzen ihrer eigenen lutherischen oder calvinistischen Großkirche abgrenzten. Diese Sekten warfen den "Kirchenchristen" vor, sie ließen sich viel zu sehr von "modernen" Ideen beeinflussen und hätten sich vom "Fundament" des Glaubens entfernt. Mit der Heiligen Schrift als Waffe in der Hand kämpften die "fundamentalists" z. B. gegen Darwins Evolutionstheorie. Von Fundamentalismus ist schriftlich zum ersten Mal in Amerika die Rede in der zwölfbändigen Streitschrift für die Unfehlbarkeit des biblischen Buchstabens und gegen die Anerkennung der Naturwissenschaften: "The Fundamentals - A Testimony to the Truth" ("Ein Zeugnis der Wahrheit"), zwischen 1909 und 1915 von 64 britischen und amerikanischen Gelehrten und Predigern geschrieben. Die Reihe, in millionenfacher Auflage verbreitet, diente der Mobilisierung der kirchlichen Öffentlichkeit. Diese "Fundamentalists" verstanden sich als offensive Gegenbewegung zu einem Modernismus, der auch die christlich-protestantische Welt ergriffen hatte. Insbesondere war es eine Gegenbewegung gegenüber einer historisch-kritisch sich ausrichtenden Theologie, die sich daran machte, die überlieferten Glaubensbestände, besonders die biblischen Texte, in einer historisch-kritischen Perspektive auszulegen - ein Ergebnis des Bündnisses mit der modernen Wissenschaft, das der Protestantismus einging. Dieser amerikanische Fundamentalismus bibeltreuer protestantischer Christen ist also denkbar ungeeignet, um den islamischen Fundamentalismus zu deuten, jedoch lässt sich ein Merkmal religiös-fundamentalistischer Bewegungen daraus ableiten: Der unmittelbare Geltungsanspruch der religiösen Wahrheit über das politische Handeln. Für die Öffentlichkeit im Westen begann im Jahre 1979 mit der Revolution im Iran "die fundamentalistische Herausforderung" zunächst als Medienspektakel: Endlose Reihen von Betenden, Frauen im schwarzen Tschador, fanatisierte Mullahs, dann das Geiseldrama in der amerikanischen Botschaft, der Terror der Revolutionswächter gegen politisch Andersdenkende wie gegen religiöse und soziale Minderheiten (z.B. Homosexuelle) und schließlich der grausame, in Blutmystik verklärte "Heilige Krieg" gegen den Irak ab 1980. Verstärkt wurde die Wirkung der Bilder noch durch die unverblümte Absicht des Regimes, seine islamische Revolution zu exportieren. So kann es kaum überraschen, dass einigen Kommentatoren Fundamentalismus im Allgemeinen, und der islamische im Besonderen, zu einer neuen Bedrohung geriet, zumal in den folgenden Jahren mit der Auflösung des Warschauer Paktes und dem Auseinanderbrechen der Sowjetunion die alte "Gefahr aus dem Osten" schwand. Der Orientalist Heinz Halm aus Tübingen hat unter der Überschrift "Die Panikmacher" Folgendes dazu ausgeführt: "Die hierzulande grassierenden Ängste vor einem vermeintlich gefährlichen Islam, der angeblich unsere Zivilisation bedroht, ist das Spiegelbild der Ängste viele Muslime vor den Schrecken der westlichen Welt. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Eiferer der einen Seite den Eiferern der anderen in die Hände spielen. Nüchterne Information tut Not, und nicht das Geraune von einem Gotteskrieg, der angeblich bis in die Nacht der Zeiten zurückreicht."8) Parallel dazu wurde der Begriff, der in der heutigen Zeit negativ besetzt ist (selber ist man nie Fundamentalist, Fundamentalisten sind immer die anderen, sie gelten gemeinhin als konservativ, wenn nicht gar reaktionär), auf eine immer größere Zahl von Haltungen und Bewegungen bezogen - religiöse wie politische, quietistische wie militante und terroristische -, so dass "Fundamentalismus" zur schwammigen Modebezeichnung wurde und zugleich zu einem Kampfbegriff gegen all jene, die "die Moderne" ablehnen oder doch zumindest ihre Probleme mit ihr haben. Von Fundamentalismus zu sprechen ist also nur sinnvoll, wenn wir ihn als moderne Erscheinungsform verstehen, die unter den Struktur- und Kulturbedingungen moderner Gesellschaften entsteht. Er ist ein moderner Antimodernismus. Allgemein gesprochen kann man all jene islamische Fundamentalisten nennen, die für die gegenwärtigen Probleme der islamischen Welt nicht eine versäumte oder unzureichende Modernisierung verantwortlich machen, sondern die Ursache vielmehr in einer exzessiven Modernisierung sehen, die in ihren Augen einem Verrat an den unverfälschten islamischen Werten gleichkommt. Für die Fundamentalisten besteht die einzige Lösung in der Rückkehr zum wahren Islam. Das beinhaltet für sie auch die Aufhebung aller vom Westen entlehnten Gesetze und sozialen Institutionen und die Wiedereinsetzung des islamischen Gesetzes, also der Scharia, als alleiniges Regelwerk. Ihrer Auffassung zufolge richtet sich der eigentliche Kampf nicht gegen die westlichen Eindringlinge, sondern gegen die hinter der Verwestlichung stehenden Verräter im eigenen Land. Als ihre gefährlichsten Gegner betrachten sie die falschen und abtrünnigen Herrscher der islamischen Länder, die die Werte und Institutionen des Westens ins Land geholt und den Muslimen unter ihrer Herrschaft aufgezwungen haben. Unter Islamismus sind damit Bestrebungen im Namen der islamischen Glaubenslehre zu verstehen, bestehende Herrschaftsstrukturen oder gesellschaftliche Ordnungen zu legitimieren, zu verändern oder auch als unislamisch zu destabilisieren und schließlich zu beseitigen oder unter Berufung auf den Islam innenpolitische, soziale und außenpolitische Forderungen durchzusetzen. Es geht also nicht um Religion, sondern um Ideologie zum Erringen und zum Bewahren politischer Macht. Der französische Philosoph Bernard-Henry Levy nannte "den Islam in seiner fundamentalistischen Form in gewisser Weise" den dritten Faschismus, "nach dem braunen und dem roten". Und weiter: "In den Zuckungen des Islamismus erleben wir die letzten Höhepunkte des Totalitarismus aus dem 20. Jahrhundert." Es handelt sich um Gebrauch, ja sogar Missbrauch des Islam zu ideologischen und politischen Zwecken, der sich in ähnlicher Form auch in der Geschichte anderer Weltreligionen nachweisen lässt. Als die beständigste und gefährlichste Bedrohung des Islam empfinden die Islamisten die Demokratie, die auf von Menschen gemachten Gesetzen beruht. Wer sind die Islamisten?Der Typus des Islamisten ist folgendermaßen zu beschreiben: Oft verfügt er über ein staatliches Diplom einer wirtschaftswissenschaftlichen, technischen, medizinischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung. Häufig ist er Betriebswirt, Arzt, Technokrat oder Ingenieur. Unter Umständen hat er zusätzlich oder auch im Hauptfach Philosophie studiert, nicht nur die islamische, sondern zumeist die europäische von Hegel bis Heidegger. Der Typ des Islamisten lässt aus westlicher Sicht drei Hauptgruppierungen zu:9)Zur ersten Gruppe gehören im wesentlichen hochgebildete Intellektuelle, die sich durch eine plötzliche Konversion, oft verbunden mit persönlichen Krisen, von westlichen Ideologien und Systemtheorien abwenden. In dieser Gruppe sind häufig auch Frauen anzutreffen. Seit Mitte der siebziger Jahre rekrutiert sich die zweite Gruppe aus sehr jungen Leuten, deren Durchschnittsalter etwa 20 Jahre beträgt. Sie kommen aus eher ländlichen Gegenden, meist aus traditionellem Milieu. Diese jungen Leute tragen die Last der Veränderung und der Anpassung von ländlichen Gesellschaftsformen an eine urbane Lebenswelt. Oft sind sie Aufsteiger mit akademischem Hintergrund und einer hohen Leistungsmotivation. Sie sehen sich der ungeheuer großen Erwartungshaltung ihrer Eltern, die ihnen unter Verzicht auf eigene Karriere und Lebensqualität eine gute Ausbildung ermöglichten, gegenüber gestellt. Durch die schlechte Arbeitsmarktsituation in urbanen Gegenden werden diese Leute zu enttäuschten akademischen Proletariern. Die dritte Gruppierung setzt sich zusammen aus Freiwilligen - meist allerdings keine Intellektuellen -, die im Afghanistankrieg 1989 auf Seiten islamischer Gruppen gegen die sowjetischen Besatzer und die afghanischen Kommunisten gekämpft hatten und bei Kriegsende rücksichtslos nach Nordafrika und in den nahen Osten abgeschoben wurden. Diese Abgeschobenen, einst von den USA und Saudi-Arabien für den Partisanenkrieg finanziert, wurden in ihrer neuen Umgebung zum Rückgrat islamischer Terroraktionen. Sie sind hauptsächlich in Palästina, Jordanien, Ägypten, im Jemen, in Algerien, Tunesien, Tschetschenien und Marokko aktiv. Unter den Bewegungen mit religiösen Zielen sieht Dia Rashwan, führender ägyptischer Kenner des Islamismus aus Kairo, vor allem pazifistische Gruppen, die den Islam über das Wort verbreiten und sich an der Frühzeit des Islam in Mekka ausrichten. Einen Dschihad hatte es in jenen Jahren vor der Auswanderung des Propheten nach Medina noch nicht gegeben. Zu den religiösen Gruppen zählt er auch die Dschihadisten, die sich auf eine andere Phase des Frühislam berufen: auf die Zeit in Medina, in der Mohammed ein Gemeinwesen aufgebaut hat. Erst in jenen Jahren entstand der Aufruf zum Dschihad, wurde das Kämpfen Pflicht und die Politik ein integraler Bestandteil des Islam. Dschihadisten sind zunächst in ihren eigenen Ländern tätig gewesen, wie der Dschihad al Islamia in Ägypten und die GIA in Algerien. Ihr Ziel war, die Regime zu stürzen sowie Gesellschaft und Staat zu islamisieren. Auf diese Dschihadisten berufen sich auch separatistische Unabhängigkeitsbewegungen, die ihre islamischen Enklaven von einer nichtmuslimischen Umwelt befreien wollen. In Kaschmir und Tschetschenien kämpfen sie für die Errichtung eines islamischen Staates, gehen dabei aber keine Bündnisse mit nichtislamischen Bewegungen ein. Erst als jüngste Gruppierung sind die internationalistischen Dschihadisten entstanden, die die "Umma", die Gemeinschaft der Muslime im Auge haben. Sie kämpfen gegen ausländische Mächte, genauer: gegen die Vereinigten Staaten und Israel, denen sie vorwerfen, muslimischen Boden besetzt zu halten. Neben diesen "religiös" argumentierenden Islamisten verfolgen andere islamistische Bewegungen auch soziale und politische Programme. Sie streben nach der politischen Macht und wollen das islamische Gesetz, die Scharia, als verbindliches Rechtssystem einführen. Im Rahmen der bestehenden politischen Ordnung streben in Ägypten die Muslimbrüder an die Macht, in Algerien der FIS. Anders als sie kämpfen indes die Hamas, der Islamische Dschihad und die Hisbollah gegen Besatzer und für die Unabhängigkeit. Dazu sind sie, im Unterschied zu den "separatistischen" Dschihadisten, auch in den politischen Institutionen präsent und arbeiten mit nichtislamischen Gruppen zusammen, etwa mit der PLO. Bei all diesen Gruppierungen nimmt lediglich die Attraktivität der "lokalen Dschihadisten" ab, die der anderen aber zu. In Ägypten und Algerien kann man beobachten, dass sich die lokalen Dschihadisten in Bewegungen mit einem sozialpolitischen Programm umwandeln und sich den Muslimbrüdern annähern. Keiner der "lokalen Dschihadisten" zieht sich aber aus der Politik zurück oder stößt zur säkularen Linken. Ihren Überzeugungen bleiben sie treu. Nach Ansicht von Dia Rashwan ist der 11. September 2001 die Geburtstunde des islamischen Nationalismus. Die These vom Niedergang des extremistischen Islam, wie sie der französische Islam-Experte Gilles Kepel10) vertritt, sei falsch. Der 11. September hat die Transformation der extremistischen Islamisten beschleunigt. Wer zuvor das eigene Regime bekämpft hat, richtet seine Waffe jetzt gegen einen äußeren Feind. Die Feindbilder der Islamisten sind stereotyp: Die Regierungen sämtlicher islamischer Länder sind abzulehnen, sofern sie die Scharia nicht als ausschließliche Grundlage ihres Rechtssystems oder überhaupt gelten lassen. Selbst Saudi-Arabien, das über die Muslimische Weltliga auch die gewalttätigsten Islamisten unterstützt, wird wegen seiner absolutistischen Herrschaftsform von diesen nicht akzeptiert.11) Ständig apostrophierte Feinde sind zudem der Welt-Zionismus und der Staat Israel, oft ganz allgemein "die Juden". Feind ist auch der Westen mit seinen Unterdrückungsformen und dabei ganz besonders die USA; nach der Überwindung des Kolonialismus ist die Existenz des Staates Israel ein Symptom des anhaltenden Neokolonialismus, wobei die USA als dessen Hauptpfeiler gelten. Militante Islamisten verwerfen die historisch gewachsene Interpretation des Dschihad und nehmen ihn als Rechtfertigung für ihren Krieg gegen die Ungläubigen. Sie beziehen sich dabei besonders auf einen Koranvers, in dem es heißt: "Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo immer ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf." (Sure 9, Vers 5) Sie reißen diese Stelle aus dem Zusammenhang und wenden sie eins-zu-eins auf die heutige Situation an. Das entspricht aber nicht der historisch üblichen Koranauslegung: Es gab immer die Überzeugung, dass Stellen wie "tötet die Heiden, wo immer ihr sie findet" auf eine ganz eng begrenzte Situation der Rückeroberung Mekkas zu beziehen sind. Mohammed war in Medina und ging daran, Mekka wieder für die Gläubigen zu erobern. Das war sozusagen der Offenbarungsanlass. Darüber hinaus hat danach diese Interpretation keine weitere Geltung mehr. Diese Rückbesinnung auf den frühen, vermeintlich reinen Islam, wird als Salafismus (von arabisch al-Salalf al-Saalih, "die frommen Vorväter) bezeichnet. Um den unverdorbenen Urzustand der Generation des Propheten wieder herzustellen, so sehen es die Salafiten, haben sie jenen muslimischen Herrschern den Krieg erklärt, die sich nicht buchstabengetreu an der Scharia orientieren. Osama Bin Ladin ist ebenso ein Anhänger dieser puritanischen Minderheitslehre wie sein ebenfalls flüchtiger Stellvertreter Ayman al-Sawahiri. "Die modernen Salafija-Bewegungen", stellt der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz in einem Dossier über Al Qaida fest, "wenden sich gegen den westlichen Kolonialismus beziehungsweise das, was sie dafür halten". Muslime in Deutschland - geschichtlicher RückblickDie ersten Muslime sind schon vor Jahrhunderten nach Mitteleuropa gekommen. Man könnte die Spurensuche bis in das hohe Mittelalter zurückverfolgen, als manche der in den Orient aufgebrochenen Kreuzritter in Begleitung arabischer Schönheiten zurückkehrten. An die ersten Muslime, die in Deutschland gelebt haben und hier verstorben sind, erinnern Grabsteine aus dem späten 17. Jahrhundert in Brake bei Lemgo und in Hannover. Sie waren Kriegsgefangene aus dem Osmanischen Reich oder sonst im Zusammenhang mit den Türkenkriegen nach Deutschland gekommen. In fast allen Vers-Epen der klassischen mittelhochdeutschen Literatur begegnen uns männliche und weibliche Anhänger der Lehre des Propheten. Am bekanntesten ist der "edle Heide" Feirefiz aus Wolfram von Eschenbach's "Parzifal". Der "Muselman" lehrt Parzifal das wahre Rittertum. Er wirft sein Schwert fort, verzichtet auf den Sieg und reicht dem Gegner über alle religiösen und nationalen Schranken hinweg die Hand. Manche Religionshistoriker sehen in dem "urdeutschen" Mythos vom Gral die Variation eines muslimischen Grundmotivs.Nicht in das Reich der Dichtung und Deutung fällt dagegen ein historisches Ereignis aus dem Jahre 1731. Damals vermachte der Herzog von Kurland dem Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. (1713-1740) zwanzig "türkische Gardesoldaten". Für sie ließ der König im folgenden Jahr am Langen Stall in Potsdam einen Gebetssaal herrichten: die erste deutsche Moschee - unmittelbar neben der Garnisionskirche, deren Glockenspiel als der "Herzschlag Preußens" galt. Der Monarch legte größten Wert darauf, dass "seine Mohammedaner" ihren religiösen Pflichten nachgingen. Die falsche Bezeichnung "Mohammedaner", die zu jener Zeit zum erstenmal in deutscher Sprache auftauchte, war von den preußischen Behörden nicht diskriminierend gemeint. Im Gegenteil: Die amtliche Bezeichnung sollte die Gleichrangigkeit der Muslime mit den Christen kenntlich machen. Was die Deutschen damals und darüber hinaus mit den Türken verband, war allerdings überwiegend Kriegsgeschichte: Türken kannte man als Soldaten oder als Kriegsgefangene. Es blieb nicht bei den zwanzig türkischen Gardesoldaten. Die Zahl der muslimischen Söldner in der preußischen Armee stieg rasch auf über tausend Mann an. Als Friedrich der Große 1740 den Thron bestieg, entschied er als eine seiner ersten Amtshandlungen über eine Anfrage aus Frankfurt an der Oder. Der Rat der Stadt wollte wissen, ob in einer evangelischen Stadt ein Katholik das Bürgerrecht erwerben könnte. Der König bejahte die Frage uneingeschränkt und ergänzte seinen Bescheid mit dem Zusatz: "Alle Religionen sind gleich und gut, wenn nur die Leute, die sich zu ihnen bekennen, ehrliche Leute sind. Und wenn die Türken kämen und wollten hier im Lande wohnen, dann würden wir ihnen Moscheen bauen". Der Preußenkönig blieb dieser Devise während seiner gesamten Regierungszeit treu. Neben den alteingesessenen Glaubensgemeinschaften der Protestanten und Reformierten erhielten auch Katholiken, Mennoniten, Juden und Muslime das Recht auf freie Religionsausübung - dank des Grundsatzes, dass in seinem Reiche jeder nach seiner Facon selig werden dürfe. Am 22. Juni 1740, in den ersten Tagen seiner Regierungszeit, schrieb er auf ein Aktenstück eine der ersten seiner berühmten Randbemerkungen: "Die Religionen müssen alle toleriert werden, und muss der Fiskal nur das Auge darauf haben, dass keine der anderen Abbruch tue, denn hier muss jeder nach seiner Fasson (d.h. Konfession) selig werden". Die Zahl der muslimischen Söldner im preußischen Heeresdienst erhöhte sich im Jahre 1745 um ein Mehrfaches, als der albanische Juwelenhändler Sarkis dem König von Preußen eine ganze Schwadron bosnischer Lanzenreiter anbot - als Gegengewicht gegen die tatarischen Reiter, die im vereinigten sächsischen und polnischen Heer dienten. Friedrich nahm das Angebot an, war mit der Einsatzbereitschaft seiner Bosniaken mehr als zufrieden und beschloss nach dem Friedensschluss mit Sachsen und Polen, den bosnischen Reitersoldaten in Ostpreußen feste Garnisonen zuzuweisen. Im Jahre 1760 streute die preußische Armee das Gerücht, der Sultankalif plane den "Heiligen Krieg" gegen Russland. Zahlreiche muslimische Soldaten der russischen Armee liefen daraufhin zu den mit dem Kalifen verbündeten Preußen über, weil sie fürchteten, in einen Krieg gegen das Osmanische Reich gezwungen zu werden. Durch Kabinettsorder vom 20. Januar 1762 entstand aus den Überläufern ein selbständiges "Bosniakenkorps": zehn Eskadronen, zusammen mehr als tausend Mann (nach 1763 das 9. Husarenregiment "Bosniaken"). In den Soldbüchern dieser Truppeneinheit taucht auch der Name eines preußischen "Heeres-Imams" auf. Es handelt sich um "Leutnant Osman, Prediger der preußischen Mohammedaner". Die muslimischen Reiter nahmen an fast allen Gefechten des Siebenjährigen Krieges teil und wurden vom König mit hohen Auszeichnungen bedacht. "Preußens Gloria" war nicht zuletzt auch ein wenig der grünen Fahne des Propheten zu verdanken, mit der die bosnischen Bataillone in den Kampf zogen. Die Toleranz gegenüber den Muslimen im eigenen Land stand im Einklang mit der preußischen Außenpolitik, die sich seit dem 17. Jahrhundert von der antitürkischen Eindämmungspolitik Russlands und Österreichs abzugrenzen versuchte und um freundschaftliche Beziehungen zum Osmanischen Reich bemüht war. Aus dem Jahr 1777 stammt ein hoffnungsfroher Bericht des Gesandten der Hohen Pforte in Berlin an den damaligen Sultan Abdulhamid I.: "Die Bevölkerung Berlins erkennt den Propheten Muhammad an und scheut sich nicht zu bekennen, dass sie bereit wäre, den Islam anzunehmen". Die türkische Kolonie in Potsdam und Berlin umfasste schon im 18. Jahrhundert an die hundert Personen. Viele von ihnen betrachteten Deutschland als ihre zweite Heimat - sogar über den Tod hinaus. 1798, nach dem Tod des türkischen Botschafters Ali Azis Effendi, erwarb das Osmanische Reich in der Berliner Hasenheide ein Friedhofsgelände, auf dem fortan die verstorbenen Muslime nach eigenem Ritus begraben wurden. Die preußischen Behörden verhielten sich damit dem fremden Glauben gegenüber großzügiger als die zuständigen deutschen Instanzen heutzutage. Der "Türkische Friedhof", der Mitte des 19. Jahrhunderts an den Columbiadamm verlegt wurde, ist bis heute erhalten geblieben (allerdings finden keine Bestattungen mehr statt). Inmitten des Gräberfeldes erhebt sich eine kulturhistorisch wertvolle "Türbe": eine acht Meter hohe halbmondgekrönte Gedenksäule, ein Geschenk des Sultankalifen Abdul Hamid Khan. Auch außerhalb Preußens lassen sich Spuren einer frühen islamischen Präsenz ausfindig machen. So ist in Hamburg seit dem frühen 18. Jahrhundert die Anwesenheit persischer Kaufleute, Teppich- und Gewürzhändler bezeugt. Nach der Reichsgründung unterhielten sie in der Speicherstadt im Freihafen einen eigenen Gebets- und Versammlungsraum. Dagegen ist die bekannte "Rote Moschee" im Schlosspark von Schwetzingen kein Zeugnis für den Glauben an den Propheten. Sie war nicht als Sakralbau gedacht, sondern wurde vom pfälzischen Kurfürsten 1785 als Mittelpunkt eines "türkischen Gartens" errichtet. Zum Gebetsraum wurde die Moschee erst nach dem deutsch-französischen Krieg von 1870/71, als sie einem Lazarett angegliedert wurde, in dem verwundete algerische Schützen aus der französischen Armee, die sogenannten Turkos, gesundgepflegt wurden. Probleme im Umgang mit dem Islam in DeutschlandWenn man deutsche Fernsehsendungen mit den Augen der strengen Islamisten betrachten wollte, wären wir ein Volk von Perversen, von Sadisten und Masochisten. Fast jede der die Zuschauer überflutenden Talkshows befasst sich mit Promiskuität, Vergewaltigung, Ehebruch als Mittel, die eigene Ehe wiederzubeleben, Prostitution, Kindersex und Kinderpornographie. Sex in allen Stellungen und Lagen, sich lasziv und brünstig gebende, ausziehende Frauen in diversen Video-Clips im Fernseh-Nachtprogramm, Triebtäter, Massenmörder und bestellte Killer - kein "Nervenkitzel" wird ausgelassen. Das Bild, das hier vermittelt und von den Muslimen meist als einziges wahrgenommen wird, muss als Spiegel unserer Gesellschaft gedeutet werden. Die Älteren unter den frommen Muslimen setzen sich daher mit ihrer ganzen Kraft dafür ein, die Kinder und Jugendlichen vor diesem moralischen Sumpf zu bewahren und ihre islamisch-religiöse Identität zu fördern.Angesichts der Vielzahl von Problemen sollen nur drei Dimensionen angedeutet werden:
Am 15. Juni 2003 verabschiedete die "Konferenz der Leiter islamischer Zentren und Imame in Europa" während einer Tagung in der österreichischen Universitätsstadt Graz eine Resolution mit der Kernbotschaft, dass sich die in Europa lebenden Muslime zu Demokratie, Pluralismus und den Menschenrechten bekennen. Rund hundert führende Repräsentanten islamischer Gemeinden gaben damit den Muslimen wie den Nichtmuslimen zu verstehen, islamische und europäische Identität würde keinen unauflösbaren Widerspruch bedeuten. Und an die Muslime wandten sie sich darüber hinaus mit dem Bescheid, in ihrer Religion sei keine Bestimmung vorhanden, die sie daran hindere, Bürger eines nichtislamischen Staates zu sein und die dortigen Gesetze loyal zu befolgen. Außerdem erteilten die Konferenzteilnehmer eine klare Absage an jede Form von Fanatismus und Extremismus. Heutige Situation der Muslime in DeutschlandTatsächlich fängt die Geschichte des Islam in der Bundesrepublik Deutschland erst mit den Gastarbeitern an, die seit den sechziger Jahren in die damalige Bundesrepublik Deutschland geholt worden waren. Sie kamen nicht nur aus den südosteuropäischen, sondern zunehmend auch aus muslimischen Ländern, vor allem aus der Türkei, aber auch aus Marokko und Tunesien. Dass auf diese Weise binnen nur dreier Jahrzehnte die zweitgrößte Glaubensgemeinschaft (nach den Christen) Deutschlands entstehen würde, ahnte damals niemand. Man rechnete mit einer ständigen Fluktuation von Arbeitskräften, die man nach Belieben einstellen oder wieder entlassen könnte; ein Daueraufenthalt war nicht eingeplant, weder von den Deutschen noch von den Muslimen selbst. Die Gastarbeiter lebten in Deutschland ein einsames und entsagungsvolles Leben. Eine Statistik aus dem Jahr 1972 besagt, dass 89 Prozent der damaligen Migranten Männer waren. Der Anwerbestopp 1973 und die danach ermöglichte Familienzusammenführung veränderten die Situation grundlegend; im Jahr 1992 waren bereits 45 Prozent der Migranten Frauen.Die Folge dieser Politik war, dass sich die Familien hierzulande einzurichten begannen, wenn auch meist noch mit dem Gedanken, sich von hier aus in der Heimat eine Zukunftsexistenz aufzubauen und dorthin zurückzukehren. Jedoch ergaben sich bald neue Lebensumstände, denen Rechnung getragen werden musste: Die Kinder wuchsen in Deutschland auf, mussten hier die Schule besuchen und deshalb Deutsch lernen. Hatten auch die Frauen Arbeitsplätze bekommen, waren zudem Kindergartenplätze gefragt. Räume, um sich mit Landsleuten zu treffen, wurden angemietet und Gebetsstätten eingerichtet, Läden mit dem aus der Heimat vertrauten Warenangeboten eröffnet und die ersten Handelsfirmen gegründet. Auf die deutschen Institutionen kamen nicht wenige bis dahin völlig unbekannte Probleme zu. Zunächst wurden Kirchenleute von Muslimen darum gebeten, ihnen Räumlichkeiten zum Freitagsgebet verfügbar zu machen; das führte bis zu einem islamischen Gebetsgottesdienst im Kölner Dom am 3. Februar 1965. Im Erzbistum erinnert man sich noch an Briefe von Muslimen, die der Fehleinschätzung unterlagen, der Ort, an dem Muslime beten, gehöre ihnen auch, und die deshalb den Kölner Dom als ihren Besitz betrachteten. Im Jahr 1992 verbot ein päpstliches Dekret die Vergabe gottesdienstlicher Räume an nicht-christliche Religionen. Sodann waren die Pädagogen auf allen Ebenen gefordert. Mit deren seit ca. 1980 entstandenen Untersuchungen und Studien beginnt auch die Auseinandersetzung mit dem hiesigen Islam und seinem andersartigen Wertesystem, das vor allem die Kindergarten-Arbeit und den Schulunterricht, aber auch den Umgang mit dem anderen Geschlecht betrifft. Gleichzeitig mit den Pädagogen meldeten sich auch Kirchenleute zu Wort. Mit der Einrichtung der "Ausländerbeauftragten" folgten die Politiker. Am spätesten haben Islam-Fachleute wahrzunehmen begonnen, was sich ereignet hatte. Es hat lange gedauert, bis allgemein klar geworden ist: Der Islam ist da, die Muslime sind da, und wir müssen uns endlich mit dieser grundlegenden Neuerung vertraut machen. Eigentlich weiß man nur, dass man kaum etwas über sie weiß. Während der Verfassungsschutz die wenigen tausend radikalen Islamisten in Deutschland seit Jahren auf Schritt und Tritt überwacht, ist über die unauffällige Mehrheit der Muslime in Deutschland wenig bekannt - nicht einmal ihre genaue Zahl. Fachleute schätzen sie auf 2,8 bis 3,2 Millionen Menschen. Dies sind rund doppelt so viele wie 1987, als die Volkszählung die Zahl von 1,65 Millionen erbrachte. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hervor.12) Auch in dem mehr als neunzig Seiten langen Dokument gelingt es nicht, alle Wissenslücken zu schließen. Einem Anteil von 66,8 Prozent Christen in der deutschen Bevölkerung stehen demnach rund 3,1 Prozent Moslems gegenüber. In Großbritannien (4,4 Prozent) und Frankreich (8,6 Prozent) sind die Zahlen deutlich höher. Gegenwärtig machen die Sunniten rund 85 bis 90% aller Muslime weltweit aus. In Deutschland liegt ihr Anteil mit 75 bis 80% erkennbar niedriger. Der Anteil der Schiiten liegt weltweit bei etwa 10%, in Deutschland hingegen bei nicht mehr als 4 bis 5% aller Muslime. Diese Unterschiede liegen darin begründet, dass der Anteil der Aleviten, einer weiteren Gruppe, die sich selbst zum Islam zählt, deren Zugehörigkeit von Sunniten aber oft nicht anerkannt wird, in Deutschland besonders hoch ist, weltweit aber nicht ins Gewicht fällt.13) In Deutschland ist die Sunna größtenteils türkisch geprägt, die Schia iranisch. Von den rund 7,3 Millionen Ausländern in der Bundesrepublik bekennen sich - nach einer Erhebung des Soester "Zentralinstituts Islam-Archiv Deutschland" (ZIA) - über drei Millionen zum Islam. Drei Viertel von ihnen kommen aus der Türkei. Nach Aussagen von Faruk Sen, Leiter des Zentrums für Türkeistudien, sind lediglich sieben Prozent der türkischen Muslime in Deutschland, der mit Abstand größten Gruppe, streng religiös. Zwei Drittel bezeichnen sich als "eher religiös", ein Viertel als "eher nicht religiös" und drei Prozent lehnten den Islam rundherum ab.14) Während die christlichen Kirchen registriert haben, wie viele Deutsche ihrer Konfession angehören, ist man bei den Muslimen auf Schätzungen angewiesen: Die meisten (2,1 bis 2,4 Millionen) sind nach diesen Angaben wohl Sunniten. Die zweitgrößte Gruppe bilden die Aleviten mit 400.000 bis 600.000 Gläubigen. Ihr Anteil am Islam liegt damit bei knapp 20%, d.h. vier- bis fünfmal so hoch wie der Anteil der Schiiten. Zu den Schiiten in Deutschland lassen sich etwa 125.000 Personen rechnen. Wie viele Muslime deutsche Staatsbürger sind, ist nicht klar. Wurden in der letzten Volkszählung von 1987 noch 48.000 erfasst, sind es heute vielleicht knapp zehn mal so viele. Die Zahl von 370.000 bis 450.000 ergibt sich aus komplizierten Berechnungen über Einbürgerungen sowie Schätzungen zu Übertritten zum Islam.
Die Muslime und das deutsche RechtssystemDie Frage nach dem Recht des Menschen in der Welt ist nicht nur die Frage nach universal geltenden Menschenrechten und damit nach einem Weltrecht. In Zeiten weltweiter Migration ist es auch die Frage nach dem Recht des Menschen in einer anderen lokalen Welt als derjenigen, aus der er stammt. Es ist die Frage nach seinem Recht, dort als Fremder weiter in denjenigen Formen zu leben, die ihm vertraut, vielleicht sogar heilig sind. Es ist damit zugleich aber auch die Frage nach dem Recht der Einheimischen, ihre Lebensweisen und Werthaltungen mitsamt den rechtlichen Normen, die darauf beruhen, von den Zugewanderten beachtet zu sehen.Die Konflikte, die sich aus dem Zusammentreffen unterschiedlicher Kulturen ergeben, münden immer häufiger in Rechtsstreitigkeiten. Im Recht stellt sich die Frage aber gewöhnlich nicht im Großformat, sondern punktuell als Kollision zwischen Ge- und Verboten des einheimischen Rechts und bestimmten religiös begründeten Verhaltensanforderungen oder kulturell eingeübten Gewohnheiten des Herkunftslandes. Kollisionen dieser Art sind nicht von vorneherein zugunsten der allgemein geltenden Rechtsordnung auflösbar, weil sich die Zuwanderer auf Grundrechte berufen können, bei deren Formulierung an den Konflikt zwischen Kulturen zwar noch nicht gedacht war, die aber in ihrer allgemeinen Fassung gleichwohl auch für ihn Maßstäbe setzen. Zur Verdeutlichung dieser Problematik einige Beispiele15) aus der Rechtssprechung:
Unverzichtbar für den deutschen Staat ist und bleibt die Akzeptanz seiner Verfassung und seiner Gesetze durch jeden Einwohner, welche Religions- und Staatsangehörigkeit er auch immer ansonsten haben mag. Dieser Rechtsstaat kann nicht zweierlei Recht dulden und partiell die Scharia akzeptieren. Denn dies würde unweigerlich endgültig auf einen "Staat im Staate" hinauslaufen. Man muss aber leider davon ausgehen, dass unser Grundgesetz den meisten der hiesigen Muslime überhaupt nicht bekannt ist, weshalb dieser Staat dringendst Aufklärungsarbeit leisten muss. Alle islamischen Organisationen in Deutschland wird man vor allem an der Frage der Menschenrechte zu messen haben, insbesondere auch hinsichtlich der Stellung der Frau, der grundgesetzwidrigen rigiden Geschlechtertrennung, der Religionsfreiheit, ob z. B. Muslime zu einer anderen Religion konvertieren dürfen, und an deren Umgang z. B. mit den missionarischen Versuchen diverser Gruppierungen. Muslime, die in westlichen Demokratien leben, können sich der ihnen hier gewährten Religionsfreiheit erfreuen, und sie machen davon auch durchweg Gebrauch. Allerdings stößt hierzulande die vom Gesetz geforderte Toleranz gegenüber Muslimen gerade in einem Punkt immer wieder auf Kritik. Eine Reihe von muslimischen Ländern bietet nämlich Christen keine fairen Lebensmöglichkeiten und diskriminiert sie in kaum zu tolerierender Weise. Daher, so eine immer wieder zu hörende Meinung, dürfe man im Gegenzug den hier lebenden Muslimen nicht auch noch Toleranz bieten. Aber es ist aus gutem Grund nicht im Sinne unserer Verfassung, die Gewährung von Religionsfreiheiten an Bedingungen zu knüpfen - zumal an Bedingungen gegenüber anderen Staaten. Allerdings wäre viel gewonnen, wenn die hier lebenden Muslime sich in größerem Umfang dafür einsetzen würden, dass auch in islamischen Ländern volle Religionsfreiheit gewährt wird. Man darf wohl nicht erwarten, dass sich sämtliche Kultur- oder Religionskonflikte unter Rekurs auf die Grundrechte harmonisch lösen lassen. Gesellschaften, in denen schwer überbrückbare Gegensätze nicht zwischen Einheimischen und Migranten auftreten, sondern die Stammbevölkerung selbst durchziehen, wie in Israel, kann das zerreißen. In Gesellschaften, wo die Konfliktlinie zwischen der Stammbevölkerung und den Zuwanderern verläuft, bleibt im Kernbereich der einheimischen Verfassungsordnung für Angehörige der Minderheitenkultur eigentlich nur die Alternative von Anpassung oder Wegzug. Zusammenprall der Zivilisationen?Es scheint ein Phänomen unserer Zeit zu sein, in immer kürzeren Dimensionen zu denken. Der Blick auf die 1400 Jahre währende gemeinsame Geschichte beider Kulturen macht aber klar, wie sich immer und immer wieder die Perspektiven verschoben haben. Die gleiche hohe und moderne Zivilisation, welche heute der Westen für sich in Anspruch nimmt, hatten einst Araber oder Osmanen gegenüber dem mittelalterlichen Europa eingenommen; inklusive dem Anspruch auf moderne Staatsformen und wirtschaftlichem wie technischem Vorsprung. Nicht von ungefähr blickte einst Karl der Große neidvoll von Aachen nach Bagdad, wo die großen Wissenschaften jener Zeit betrieben wurden und die Menschen gebildeter waren. Eine der Erklärungen für die "Wut" der Araber, sich heute in umgekehrter Situation wiederzufinden. Keiner der beiden Protagonisten will sich unterordnen, weil beide eben als einzige große Weltkulturen praktikable Lebensmodelle für Staaten und Gesellschaften sowie universelle Ansprüche entwickelt haben. Notwendig ist daher, den alles entscheidenden Unterschied, der für den Konflikt zwischen beiden Kulturen verantwortlich ist, herauszuarbeiten. Es ist der Unterschied zweier Modelle, zwischen dem Islam einerseits, wo die Religion Sinn stiftender Wertüberbau für eine Gesellschaft ist, und andererseits dem Westen, für den Religion "nur" ein untergeordneter persönlicher Wertekodex ohne größere Bedeutung ist.Wie soll man dann mit dem Konfliktstoff umgehen, der sich aus dem Zusammentreffen von Einheimischen und Zuwanderern einer fremden, islamischen Kultur ergibt? Die öffentliche Debatte schwankt zwischen den Polen von Assimilationszwang16) und Kulturfreiheit. Dahinter verbirgt sich einerseits die Furcht vor Überfremdung: Man kann sich im eigenen Land nicht mehr zu Hause fühlen. Andererseits die Furcht vor einem Kulturimperialismus: Zwingt man anderen nicht Wertvorstellungen und Verhaltensformen auf, die sie freiwillig nicht akzeptieren würden? Ohne Kenntnis der Ursachen ist keine Konfliktlösung möglich. Gefordert ist daher ein intensiver Dialog mit der islamischen Welt, vor allem mit den Vertretern der Zivilgesellschaft, die oftmals unter Lebensgefahr Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in ihrer Heimat einfordern, was in der Regel kaum jemand im Westen wahrnimmt, weil dieser Kampf ohne Fernsehbilder ausgetragen wird und den gängigen Klischees nicht entspricht. Beispiele für das Aufeinanderprallen der Zivilisationen in DeutschlandDie Ungleichbehandlung von Mann und FrauDie Stellung der Frau17) gehört zu den wesentlichen Kritikpunkten der westlichen Welt an den islamischen Rechtsvorstellungen. Es gilt heute als großes Hindernis bei der Durchsetzung von Menschenrechten im Islam, dass die Frau - nach Auslegung der Vorschriften durch die Rechtsgelehrten - dem Mann untergeordnet ist. Im Koran, Sure 4, Vers 34 ff ist zu lesen: "Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie von Natur vor diesen ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen gemacht haben ... Und wenn ihr fürchtet, dass irgendwelche Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!" Der Mann ist in der patriarchalischen Struktur, die im religiösen Familienrecht festgeschrieben ist, das Oberhaupt der Familie, die Ehefrau schuldet ihm Gehorsam im Haus und in der Öffentlichkeit. Das islamische Recht billigt dem Mann zu, in gewissen Fällen seiner Frau den Unterhalt zu entziehen, auch wenn er im Prinzip dazu verpflichtet ist. Er darf sie auch schlagen und kann sie ohne Angabe von Gründen verstoßen. Die Ausnahmen, in denen eine Frau ihrerseits die Scheidung beantragen kann, sind beschränkt auf sexuelle Impotenz, unberechtigte Nichtgewähr von Unterhalt und unheilbare Erkrankung. Frauen besitzen gegenüber Männern auch unterschiedliche Rechtspositionen. So zählt beispielsweise ihr Zeugnis vor Gericht nur die Hälfte (und das auch nur im Zivilrecht, im Strafrecht haben sie gar keine Zeugenqualität), das Erbrecht ist vermindert, bei Schließung einer Ehe müssen Frauen sich in der Regel durch einen männlichen Ehevormund vertreten lassen.18) Männer sind berechtigt, bis zu vier Frauen gleichzeitig zu heiraten, während Frauen dies unter Androhung drastischer Strafen verboten ist.19) Die Polygamieerlaubnis des islamischen Rechts beruht auf Sure 4, Vers 4. Sie ist dort allerdings an die Bedingung geknüpft, dass der Mann in der Lage ist, sich gegenüber seinen verschiedenen Ehefrauen gleichermaßen gerecht zu verhalten. In der heutigen Praxis etlicher islamischer Länder, die noch kein Polygamieverbot kennen (wie dies bereits in der Türkei und Tunesien der Fall ist), ist die Mehrehe selten geworden; so liegt ihr Anteil beispielsweise in Ägypten bei ca. 3,5 Prozent. Das hat zum Teil wirtschaftliche Gründe, beruht aber auch auf dem Wandel des Partnerschafts- und Familienideals, der sich in der Moderne vollzogen hat. Die Geschlechtertrennung ist der Grundpfeiler der muslimischen Gesellschaftsordnung. Diese Praxis macht den häuslichen Bereich zum Territorium der Frau und die öffentliche Sphäre zur Domäne des Mannes. Jede Überschreitung seitens der Frauen wird von den Männern als Provokation empfunden. Weder der Koran noch die Überlieferungen verbieten es den Frauen, berufstätig zu sein. Aber das Festhalten an ihrer traditionellen Rolle im Haus setzt der Erwerbsarbeit enge Grenzen. Eine Frau braucht die Genehmigung des Mannes oder des Vormundes für die Arbeit außer Haus. Für die Lebenswirklichkeit der Frau im Islam ist bis heute das Recht des Mannes von Bedeutung, den Aufenthaltsort der Frau zu bestimmen. Er kann ihr z. B. das Verlassen der ehelichen Wohnung verbieten, mit der Folge, dass der Frau wesentliche Rechte wie Ausbildung oder Berufstätigkeit vorenthalten bleiben, die ein Verlassen der Wohnung erfordern. Eine Frau soll möglichst nur mit Frauen zusammenarbeiten und darf keine Stellung einnehmen, in der sie Männern Weisungen erteilt. Nur wirtschaftliche Not gilt als ausreichender Grund für Erwerbstätigkeit. Es ist Frauen nicht gestattet, als religiöse Instanz zu wirken, zu richten oder eine politische Führungsposition zu übernehmen. Das "Blutgeld" für eine Frau beträgt halb so viel wie das eines Mannes, vor Gericht hat ihre Aussage weniger, in gewissen Fällen gar kein Gewicht. Das Erbteil der Töchter ist nur halb so groß wie dasjenige der Söhne - wobei freilich die Tatsache, dass überhaupt ein Erbrecht für Frauen festgeschrieben wurde, zur Entstehungszeit des Korans einen beträchtlichen Fortschritt darstellt. Aus heutiger Sicht bleibt festzuhalten, Frauen werden in Bezug auf Familienrecht, Zivilrecht und Strafrecht auch nach 1400 Jahren immer noch als Menschen zweiter Klasse behandelt. Seit sich die Frauen den Zugang zu formalem Wissen und zur Berufstätigkeit erobern, sind sie in den öffentlichen Raum vorgestoßen. Bis heute haben sich die Männer von diesem Schock nicht erholt. Die Regelverletzung hat ihre Identität ins Mark getroffen: Kämpferische islamische Frauen sehen in der Akzeptanz der von Islamisten propagierten "islamischen Kleiderordnung" einen gangbaren Weg, ihren Ehemann zur Zustimmung zum Verlassen der Wohnung und zu einer Teilnahme am öffentlichen Leben einschließlich z. B. einer eigenen Berufstätigkeit zu bewegen. Die männlichen Mitglieder der islamischen Glaubensgemeinschaft, der umma, werden anhand ihres öffentlichen Ranges definiert. Die Mitgestaltung des öffentlichen Lebens und die Teilhabe an der politischen Macht verleihen ihnen Autorität. Die Ehre des Mannes hängt von der Kontrolle ab, die er über die Sexualität seiner Ehefrau(en) ausübt, sowie davon wie viele (vor allem männliche) Kinder sie ihm schenkt. Frauen in der Öffentlichkeit bedrohen die Familienehre und stellen die männliche Autorität und Kontrolle in Frage. Auch im Paradies werden Männer und Frauen nicht gleich behandelt, es wird nach den Worten des Propheten unterschiedliche Freuden geben: "Ich stand am Tor des Paradieses. Da waren die meisten, die eintraten, Männer. Und ich stand am Tor zur Hölle. Da waren die meisten, die eintraten, Frauen." Muslimische Mädchen und Schule: Koedukativer Unterricht Muslimischen Schülerinnen verbietet ihr Glaube am gemischten Schulsportunterricht, wie er in vielen Bundesländern stattfindet, teilzunehmen, weil sie sich verhüllen sollen vor Männern und andererseits Männer in knapper Sportbekleidung nicht betrachten sollen. Nicht selten kam es in der Vergangenheit zu Klagen von Eltern muslimischer Schülerinnen. Die Gerichte haben die widersprüchlichsten Urteile gefällt.20) Die betroffenen Schülerinnen und deren Eltern führen an, dass ein Zwang zum gemischten Schulsport gegen den Koran verstoße. Kritiker argumentieren dagegen, dass die Mädchen sich faktisch aus dem öffentlichen Leben zurückziehen müssten und dies widerspräche dem Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau. Weiter wird angeführt, dass die Befreiung vom Sportunterricht ein Schritt hin zur Ausgrenzung der betroffenen Schülerinnen sei. Es sei den Mitschülern auch nicht zu vermitteln, warum Muslime eine Sonderstellung genössen und vom Sportunterricht befreit würden. Schwierig ist bei diesem Thema auch, dass sich gerichtliche Beschlüsse zum gemischten Schulsport auch auf andere Fächer ausdehnen. Wie ist es zu beurteilen, wenn muslimische Eltern wünschen, dass ihre Töchter vom Sexualkundeunterricht befreit werden sollen oder am Aufklärungsunterricht zum Thema Aids oder Schwangerschaftsverhütung nicht teilnehmen sollen? Auch sind Klassenfahrten für muslimische Schülerinnen praktisch nicht möglich, da der Islam es für Frauen nicht vorsieht, ohne einen männlichen Begleiter zu verreisen (siehe "Kamelfatwa"). Kopftuch Der Koran schreibt keineswegs eindeutig das Tragen eines Kopftuches vor. In Sure 33, Vers 59 heißt es: "Prophet, sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen sich etwas von ihrem Gewand über den Kopf ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie als ehrbare Frauen erkannt und daraufhin nicht behelligt werden. Gott aber ist barmherzig und bereit zu vergeben". Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Interpretationen, die nicht von allen Muslimen geteilt werden. Beispielsweise herrscht in Ländern wie Iran oder Saudi-Arabien strenger Kopftuchzwang, während dies in Syrien oder Ägypten nicht der Fall ist. Und ausgerechnet die Türkei, aus der die meisten der in Deutschland lebenden 3,2 Millionen Muslime stammen, praktiziert als streng laizistische Republik ein generelles Kopftuchverbot in allen staatlichen Stellen. In Deutschland hat die Kopftuchdebatte vor allem durch die muslimische Lehramtskandidatin Fereshta Ludin, deutsche Staatsbürgerin afghanischer Herkunft, für Schlagzeilen gesorgt. Sie klagte bereits in mehreren Instanzen um die Erlaubnis, während des Schulunterrichts im staatlichen Schuldienst das Kopftuch tragen zu dürfen. Die Lehrerin beruft sich auf ihr Recht auf Glaubensfreiheit und freie Berufswahl, während die baden-württembergische Kultusministerin Schavan dem das strikte Neutralitätsgebot des Staates sowie das demokratische Grundprinzip der Trennung von Staat und Religion entgegenhält. Dieser Fall ist nicht einmalig, sondern es sind in der Bundesrepublik rund 15 derartige Fälle bekannt geworden. Der Konflikt um die Einstellung von Fershta Ludin mit islamischem Kopftuch in den staatlichen Schuldienst hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. September 2003 zumindest vorläufig zugunsten der Trägerin des Kopftuchs entschieden. Die Entscheidung verdient Respekt, aber nicht unbedingt große Zustimmung. Kritikwürdig ist insbesondere, dass das Verfassungsgericht der Frage nach dem Sinngehalt des islamischen Kopftuches nicht nachgegangen ist. Diese Zurückhaltung lässt sich nicht mit der Annahme rechtfertigen, dem Staat sei es verwehrt, den Gehalt des Kopftuches zu bewerten, da ihm wegen seiner religiös-weltanschaulichen Neutralität eine solche Wertung nicht zustehe. Eine solche Enthaltsamkeit würde dem Staat die Möglichkeit nehmen, die persönliche Eignung der sich um ein öffentliches Lehramt bewerbenden Personen umfassend zu ermitteln. Gerade hierzu ist der Staat aber verpflichtet, nicht zuletzt im Interesse der eigenen Funktionsfähigkeit und der Erhaltung der grundgesetzlichen Ordnung. Das islamische Kopftuch ist Ausdruck einer minderen Stellung der Frau, so eine weitverbreitete Meinung. Allerdings wird von Verfechtern des religiösen Kopftuchgebots das Gegenteil behauptet: Während Frauen "im Westen" in Werbung, Fernsehshows, Geschäften oder Filmen zur Schau gestellt würden, symbolisiere das Kopftuch Befreiung aus der Sklaverei, Befreiung von Unterdrückung und Schutz der Menschenwürde. Das islamische Kopftuch wird überdies in der Islam-Diaspora zunehmend als ein Mittel zur zivilisatorischen Abgrenzung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen eingesetzt; es wird so Ausdruck der Distanz zum Westen, damit aber auch zum westlichen demokratischen System und zu seinen Werten. Wenn allerdings muslimische Frauen, die mit dem Tragen des Kopftuchs ja keineswegs durchweg ein fundamentalistisches Weltbild ausdrücken wollen, vom Schuldienst ausgeschlossen werden, nimmt sich die Gesellschaft selber die Möglichkeit, sie als Bürgerinnen beim Wort zu nehmen. Die autoritären Strukturen, in denen Mädchen oft zum Tragen des Kopftuches gezwungen werden, bleiben durch das Verbot unverändert; nur die Integrationsmöglichkeiten dieser Mädchen in die deutsche Gesellschaft würden verringert. Weil sich die Verfassungsrichter geweigert haben, das zu tun, was ihre Aufgabe ist, nämlich die Grundrechte auszulegen, wird nun also in jedem Bundesland das Grundrecht auf Religionsfreiheit anders gedeutet - so nämlich, wie es der jeweiligen Landesregierung passt. Und es wird eine fatale Diskussion weitergehen, die in das Kopftuch alles hineinwickelt, was es überhaupt an Bedrohlichem über den Islam zu sagen gibt - Scharia, Fundamentalismus und Terrorismus. Das Kopftuch wird zur Chiffre für alles Gefährliche. Das geht bis hin zu dem bösen Satz, das Kopftuch sei das "Hakenkreuz der Islamisten". In solcher Maßlosigkeit entlädt sich weniger die Sorge um die Unterdrückung der Frau als Fremdenfeindlichkeit. Auch in privatwirtschaftlichen Bereichen gab es bereits ähnliche Fälle, wie zum Beispiel den von Fadime C., einer Kaufhausverkäuferin, der von ihrem Arbeitgeber im hessischen Schlüchtern gekündigt wurde, als sie nach ihrem zweiten Erziehungsurlaub verkündete, ihre religiösen Vorstellungen hätten sich geändert und sie wolle sich nicht mehr ohne Kopftuch zeigen. Der Arbeitgeber argumentierte, die Kopfbedeckung schrecke die Kundschaft ab und dies führe zu Umsatzeinbußen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hielt die Kündigung für rechtswidrig. Als der Kaufhausbetreiber vor das Bundesverfassungsgericht zog, nahm dieses die Beschwerde nicht an, da sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Zur Urteilsbegründung des BAG hieß es, dass die Glaubensfreiheit der Arbeitnehmerin nicht auf einen bloßen Verdacht hin "beiseite gestellt" werde.21) Benutzung öffentlicher Bäder Die Einrichtung eines eigenen "Frauenbadetags" in öffentlichen Bädern steht auf der Wunschliste verschiedener islamischer Frauengruppen ganz obenan. Die große rituelle Waschung, die den ganzen Körper einschließlich der Haare umfasst, ist nach dem Beischlaf und anderen "Verunreinigungen" - insbesonders durch Körpersekrete - eine religiöse Pflicht, die unbedingt eingehalten werden muss. Die üblichen Hallen- und Freibäder in Deutschland können von frommen Muslimen nicht besucht werden, weil der Islam auf Geschlechtertrennung besteht, ein gemeinsames Baden von Frauen und Männern also verboten ist. Gescheitert sind solche "Frauenbadetage" verschiedentlich an dem Verlangen der Musliminnen, die Bademeister müssten weiblich sein. Eigentlich müsste es auch einen islamischen "Männerbadetag" geben; denn wo sich Frauen im hautengen Badeanzug oder gar Bikini tummeln, sollte ein frommer Muslim doch nicht zugegen sein; aber seltsamerweise wird ein solcher "Männerbadetag" bisher nirgends verlangt. Beschneidung Männliche Muslime werden bereits im Kindesalter beschnitten. Der Zeitpunkt dieses Eingriffs variiert von Region zu Region zwischen wenigen Tagen nach der Geburt und dem Alter von etwa 13 Jahren. In den Ländern des arabischen Nahen Ostens, der Türkei und Iran liegt das traditionelle Beschneidungsalter meist zwischen fünf und sieben Jahren. Die Praxis der Beschneidung männlicher Nachkommen war bereits im vorislamischen Arabien verbreitet. Im Koran ist sie nicht erwähnt. Verschiedene überlieferte Aussprüche des Propheten Mohammed und sein persönliches Vorbild werden jedoch von Muslimen als Begründung dafür angeführt, dass man die Beschneidung von Alters her als löblichen Brauch betrachtet, dem die Gläubigen zu folgen haben. Beschnitten zu sein gilt gemeinhin als für Männer unverzichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zur islamischen (aber auch zur mosaischen) Religion. In einer Reihe von Ländern vor allem Afrikas und Vorderasiens, darunter solchen, die größtenteils von Muslimen bewohnt sind oder in denen diese einen erheblichen Teil der Bevölkerung stellen, werden auch Frauen "beschnitten". Dabei geht es aber um einen sehr viel drastischeren Eingriff als bei dem, was man bei Männern Beschneidung nennt: Es geht um eine brutale Verstümmelung in verschiedener Weise, die durchaus einer Folter gleichkommt und z.T. lebenslange körperliche und psychische Traumata und Folgen auslöst, ja in vielen Fällen durch die schlechten hygienischen Verhältnisse sogar zum Tode führt.22) Nach Schätzungen der WHO leben gegenwärtig auf der Erde etwa 135 Millionen Frauen, die diese verstümmelnden Prozeduren bereits über sich haben ergehen lassen müssen, und jeden Tag kommen etwa 6.000 dazu. In Somalia sind z.B. nach begründeten Schätzungen zur Zeit noch fast 100 Prozent der Frauen "beschnitten", in Ägypten deutlich mehr als 90 Prozent, im Sudan, in Äthiopien, Eritrea und Mali etwa 90 Prozent, in Kenia, der Zentralafrikanischen Republik, Nigeria und Liberia ca. 50 Prozent. In Deutschland ist der Eingriff ein strafbares Offizialdelikt, und dass es hier vor Ort vorgenommen wird, scheint selten zu sein. Muslime, die die Genitalverstümmelung von Mädchen praktizieren, bekunden häufig, diese sei von ihrer Religion geboten. Das ist jedoch falsch: Im Koran kommt sie nicht vor. In einigen überlieferten Aussprüchen, die dem Propheten zugeschrieben werden, ist zwar von ihr die Rede. Aber erstens ist die Echtheit gerade dieser Aussprüche bereits nach traditionellen islamischen Kriterien fraglich, und zweitens erklärt kein einziger von ihnen diese Praxis zur Pflicht. Sexualität Für viele in Deutschland lebende Muslime mag der Umgang mit Sexualität hierzulande, besonders in den Medien und der Werbung, und das Tolerieren von sexuellen Neigungen, die im Islam als Tabu gelten, befremdlich sein, obwohl der Islam ausdrücklich die menschliche Sexualität ohne jeglichen Vorbehalt bejaht. So wurde der Prophet Mohammed zu Lebzeiten von Christen für sein unverkrampftes Verhältnis zur Sexualität kritisiert. Jedoch ist im Islam Heirat eine religiöse Regel und das islamische Recht sieht Homosexualität, Ehebruch, Unzucht und Prostitution als Sünden an, die schwer bestraft werden sollen. Was die Ehe und die Bestrafung von Verfehlungen betrifft, so sind die islamischen Vorschriften für Frauen sehr viel strenger als die für Männer. Mit diesem kulturellen Hintergrund kommen viele Muslime nach Deutschland und erleben den offenen Umgang mit Sexualität als moralisch verwerflich und unsittlich, besonders in seiner Wirkung auf ihre Kinder. Rechtliche Stellung von muslimischen Vereinigungen In Deutschland gibt es derzeit eine Vielzahl von Vereinen, welche die Muslime vertreten. Diese unterscheiden sich häufig nach nationaler Herkunft und kultureller Tradition, zumeist aber nicht - abgesehen allerdings zumindest von den Aleviten - nach den Besonderheiten einer bestimmten religiösen Richtung oder Schule. Deshalb können sie zwar mit einem gewissen Recht in Anspruch nehmen, für alle Muslime offen und für die Wahrnehmung von deren religiösen Interessen da zu sein. Zugleich aber haben die Moscheevereine in der Regel nur sehr begrenzte Mitgliederzahlen, da für die Teilnahme an dem in der Moschee zu verrichtenden Freitagsgebet die Vereinszugehörigkeit keine Relevanz hat. Im Unterschied zu den christlichen und jüdischen Gemeinden in Deutschland sind aber die muslimischen Glaubensgemeinschaften nicht einheitlich und bundesweit organisiert. Dies wäre Voraussetzung, dafür, als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" anerkannt zu werden und somit wichtige Rechte und Vorteile zu erhalten: das Recht, Steuern zu erheben; das Recht, Dienstverhältnisse öffentlich-rechtlicher Art zu begründen; das Recht, als Träger der freien Wohlfahrtspflege und der freien Jugendhilfe zu wirken; das Recht auf bestimmte steuerliche Vergünstigungen und Befreiungen; das Recht auf einen erleichterten Zugang zur Seelsorge in öffentlichen Anstalten und Einrichtungen (z.B. Justizvollzug, Bundeswehr, Krankenhäuser, Heime); das Recht auf Entsendung von Vertretern in die Rundfunkräte und schließlich die vereinfachte Berücksichtigung von Bauvorhaben für Gottesdienste und Seelsorge in den Bauleitplänen. Natürlich haben auch die in Deutschland lebenden Muslime die Notwendigkeit erkannt, sich zu organisieren, was jedoch nur schwer gelingt, weil die Gräben zwischen den einzelnen Glaubensrichtungen zu tief sind, ebenso wie sich auch das sehr heterogene Spektrum von Weltanschauungen des Islams schwer in einer Instanz bündeln und repräsentieren lässt. Um in Deutschland eine einheitliche Repräsentanz zu etablieren, wäre es vordergründig von Wichtigkeit, dass der Islam in Deutschland sich zum Grundgesetz bekennt und dies auch lebt, indem sich Repräsentanten nicht nur öffentlich von jeglichem Fundamentalismus distanzieren, sondern auch gegen solche Strömungen innerhalb ihren Glaubensgemeinden wirken. Moscheen/ Muezzin Die Muslime müssen auch in Deutschland ihren Glauben in rechter Weise praktizieren können. Dies ist ein vom Grundgesetz garantiertes Recht. Schwerpunkt islamischer Glaubenspraxis ist das täglich fünfmal zu verrichtende rituelle Gebet das an jedem beliebigen Ort verrichtet werden kann. Nur muss der Boden, auf dem man betet, rein und als - aus dem profanen Bereich ausgegrenzte - Gebetsstelle gekennzeichnet sein. Der Gebetsteppich erfüllt diese Kriterien; notfalls reicht aber eine ausgebreitete Zeitung oder ein Tuch aus, um einen reinen Gebetsplatz zu markieren. Das rituelle Gebet ist Pflicht für Männer wie für Frauen. Die Musliminnen dürfen jedoch während der Menstruation und 40 Tage lang nach der Geburt eines Kindes das rituelle Gebet nicht durchführen. Ansonsten mag jeder Muslim im freien Gebet zu Gott beten, wann immer er will. Im Gegensatz zu den täglichen Gebeten ist das Freitagsgebet nur für die Männer obligatorisch; es wird anstelle des rituellen Mittagsgebets verrichtet und gilt als besonders heilbringend. Das gemeinsame Gebet hat einen höheren Wert als das Gebet des einzelnen. Ein Wort des Propheten Mohammed besagt: "Das Gebet der Gemeinschaft ist besser als das Gebet des einzelnen, und zwar siebenundzwanzigmal besser".23) Die Moschee stellt das wohl markanteste Element islamischen Lebens dar.24) Als Ort, an dem der erwachsene männliche Muslim am Freitagmittag das rituelle Pflichtgebet möglichst in Gemeinschaft zu verrichten hat, hat die Moschee neben ihrer kultischen weitere, zentrale Funktionen für das religiöse, soziale und politische Leben der islamischen Gemeinschaft. Dies gilt inzwischen für Westeuropa bzw. Deutschland ebenso wie für die islamischen Herkunftsländer. In nichtislamischer Umgebung kommt der Moschee, der häufig eine Koranschule angegliedert ist, als wichtigstem Faktor islamischer Sozialisation neben der Familie noch größere Bedeutung zu als in der jeweiligen Heimat. Deshalb sind Bau, Betrieb und Unterhaltung einer Moschee bis heute das erste und wichtigste Anliegen, zu dessen Verwirklichung Muslime in Deutschland sich in der Rechtsform des eingetragenen Vereins zusammenschließen. Die Diskussion um den Bau von Moscheen mit Minaretten sorgt regelmäßig für Zündstoff unter Kritikern und Befürwortern. Das Minarett, von dem früher der Muezzin die gläubigen Muslime zum Gebet rief, wird heute in der Regel mit Lautsprechern bestückt, die die Aufgabe des Gebetsrufers erfüllen. Vor allem dieser Ruf des Muezzins ist christlichen Kritikern ein Dorn im Auge. Während die Muslime den Vergleich mit dem Glockenläuten christlicher Kirchen heranziehen und sich auf Artikel 4 des Grundgesetzes berufen, der Religionsfreiheit garantiert, widersprechen christliche Kritiker dem und betonen, der Ruf des Muezzins habe missionarischen Charakter, da der Gebetsruf auch das Glaubensbekenntnis des Islam enthalte.25) Schächten Hinsichtlich der Erlaubtheit des Verzehrs von Schlachtprodukten enthält der Koran vier Einschränkungen, die verhältnismäßig leicht einzuhalten sind: Unrein und damit verboten ist für Muslime 1. Aas, also Fleisch von Tieren, die schon vor der Schlachtung verendet waren, 2. Blut (in ausgeflossener Form oder in unausgeblutetem Fleisch), 3. Schweinefleisch und 4. Fleisch, über dem ein anderes Wesen als Gott angerufen worden ist, das also Götzen geopfert worden ist (Sure 2,173; Sure 5,3; Sure 6,145; Sure 16,115). Das Schächten ist die im Judentum und Islam vorgeschriebene Form des Schlachtens, bei der das Tier unbetäubt mit einem Schnitt durch Halsschlagader, Luft- und Speiseröhre getötet wird. Sinn ist es, dass das Tier vollständig ausblutet, da der Genuss von Blut sowohl im Judentum als auch im Islam verboten ist. Hintergrund für das rituelle Schächten ist auch, dass in den sehr heißen Ländern des Islams das Fleisch durch das vollständige Ausbluten haltbarer gemacht werden kann, was wiederum potentiellen Gesundheitsrisiken entgegenwirkt. Gegen das Betäuben der Tiere vor dem Töten spräche, so Befürworter der Schächtmethode, dass das Tier verkrampfen könnte und somit das vollständige Ausbluten verhindert werde. In Deutschland kollidierte das betäubungslose Schächten bis zum Januar 2002, als das Bundesverfassungsgericht der Klage eines muslimischen Metzgers nachgab und das betäubungslose Schächten in Ausnahmefällen erlaubte, mit dem Tierschutzgesetz, welches untersagt, warmblütige Tiere ohne Betäubung zu töten. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt Muslimen nun auch, was Juden schon lange dürfen. Wer eine Ausnahmegenehmigung beantragen will, muss nun "substantiiert und nachvollziehbar" darlegen, dass nach der Glaubensüberzeugung seiner Gruppe der Verzehr von Fleisch zwingend eine Schlachtung ohne Betäubung erfordert. Aber genau das ist der Grund, weshalb die Praxis anders aussieht: Vor dem muslimischen Opferfest gingen beispielsweise beim Land Hessen im Jahr 2002 ca. 600 Anträge auf Erlaubnis zum betäubungslosen Schächten ein, die allesamt abgelehnt wurden, weil die vom Verfassungsgericht "zwingenden religiösen Gründe" nicht schlüssig dargelegt wurden. Auch wenn es um das rücksichtsvolle Töten der Tiere, wie der Koran es vorschreibt, geht, sieht die Realität anders aus. Im städtischen Schlachthof von Karlsruhe bestand keiner der muslimischen Metzger die praktische Prüfung des Sachkundenachweises, der Voraussetzung für die Erlaubnis zum Schächten von Tieren ist, weil erhebliche Defizite in der Handhabung der Schächtmethode gegeben waren. Da auch der Tierschutz nun als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen wurde, relativiert sich das Karlsruher Urteil, und somit ist das rituelle Schächten keineswegs in den deutschen Schlachthofalltag eingezogen. Bis heute ist dieses rituelle Schlachten von Tieren sehr umstritten. Tierschützer sehen darin ebenso eine Tierquälerei wie in der traditionellen deutschen Methode. Bestattungen im Islam Wenn ein Muslim stirbt, wird sein Leichnam nach islamischer Tradition durch einen Muslim gleichen Geschlechts gewaschen und von Kopf bis Fuß in weiße Baumwolltücher gewickelt - Frauen in fünf, Männer in drei Tücher. Der Imam verliest das Totengebet (dies ist eine Gemeinschaftspflicht der Männer), woraufhin die männlichen Angehörigen den Trauerzug möglichst schnell zur Grabstätte geleiten, um den Verstorbenen der Erde zu übergeben. Man wirft dreimal Staub auf den Toten. Das Grab soll auf einem muslimischen Friedhof oder einem ausgewiesenen Areal liegen. Der Leichnam wird so gebettet, dass er, auf der rechten Seite liegend, mit dem Gesicht nach Mekka blickt. So ruht der Verstorbene und darf nicht mehr gestört werden. Im Gegensatz zur christlichen Tradition ist es nicht üblich, dass Angehörige die Gräber ihrer Verstorbenen aufwändig schmücken. Grundsätzlich abgelehnt wird von Muslimen aus religiösen Gründen die Feuerbestattung; sie gilt als Hindernis für die leibliche Auferstehung der Toten. Diese rituellen Vorschriften passen jedoch nicht zu der deutschen Rechtswirklichkeit. Zum einen tauchen auch hier wieder die Schwierigkeiten auf, dass in Deutschland Träger von Friedhöfen nur Körperschaften öffentlichen Rechts sein können, was für islamische Verbände in Deutschland derzeit nicht gilt. Daher gibt es auch als einzigen muslimischen Friedhof in Deutschland den Berliner Friedhof, der bereits belegt ist. Die Alternative dazu sind Gräberfelder, die in circa 70 deutschen Städten in reguläre Friedhöfe integriert sind. Des weiteren sind die deutschen Hygienegesetze nicht mit der Beerdigung ohne Sarg vereinbar26) und auch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzeit von 48 Stunden vom Eintritt des Todes bis zu Beerdigung lässt sich nur schlecht damit vereinbaren, dass ein Leichnam im Islam möglichst noch am Todestag zu Grabe getragen werden soll. Außerdem ist die ewige Grabesruhe nicht gewährleistet, da die Liegezeiten auf deutschen Friedhöfen begrenzt sind, auch das Liegen des Leichnams Richtung Mekka ist nicht auf allen Friedhöfen möglich, weil die Friedhofsanlage dies nicht zulässt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat hier einen ersten Schritt getan: Seit 1. September 2003 gilt hier für Muslime kein Sargzwang mehr und auch die Ruhefristen werden flexibler gehandhabt. Tatsächlich werden von den in Deutschland lebenden Muslimen nach deren Tod etwa 90 Prozent in ihre Heimat überführt. Das Essener Zentrum für Türkeistudien hat in einer Umfrage herausgefunden, dass sich nur etwa 5 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime vorstellen können, hier begraben zu werden. Hinzu kommt, dass die Überführung in die Heimat nur etwa halb soviel kostet wie eine Bestattung in Deutschland. Islamischer Religionsunterricht an deutschen Schulen Für die etwa 700.000 muslimischen Schüler in Deutschland gibt es nach wie vor keine einheitlichen Bestimmungen, wenn es um islamischen Religionsunterricht geht. Auch hier ist eines der Hauptprobleme die uneinheitlich organisierten Strukturen der in Deutschland lebenden Muslime und die Tatsache, dass der Islam innerhalb seiner Glaubensgemeinschaften zu zerstritten ist, als dass man einen einzigen Ansprechpartner finden könnte, mit dem man gemeinsam die Inhalte für einen regulären islamischen Religionsunterricht festlegen könnte, denn Religionsunterricht ist Sache der Kirchen oder Religionsgesellschaften. Wenn es zu einem islamischen Religionsunterricht in Deutschland kommt, gibt es einige Punkte, über deren Beachtung von deutscher Seite aus Einigkeit herrscht: der Unterricht muss in deutscher Sprache erfolgen, die Lehrer sollen nach deutschen Standards ausgebildet werden, die Lehrinhalte müssen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen und der Religionsunterricht darf nicht den Maßstäben einer einzigen islamischen Glaubensrichtung entsprechen, sondern muss vielmehr universell für alle Muslime in Deutschland gestaltet sein. Der Nachbar Österreich hat es bereits geschafft, hier einheitliche Standards zu schaffen. Die Lehrer werden im eigenen Land ausgebildet, was eine gewisse staatliche Kontrolle ermöglicht. Jedoch gibt es von islamischer Seite dort einen einzigen Ansprechpartner, die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), während in Deutschland zahlreiche Organisationen und Verbände die Muslime repräsentieren. Bisher gibt es in Deutschland lediglich Modellversuche, die über die "islamische Unterweisung" in Türkisch, Arabisch und Bosnisch religiöses Wissen über den Islam vermitteln, jedoch ausdrücklich nicht den Glauben verkünden oder dazu erziehen sollen. An der Universität im nordrhein-westfälischen Münster werden seit dem Herbst 2002 Lehrer für Islamkunde ausgebildet. Außerdem soll die Universität einen Lehrstuhl für Islamische Theologie erhalten. Ein günstiger Aspekt dieser Ausbildung ist, dass es in Zukunft möglich sein wird, Kenntnisse über den Islam unter staatlicher Kontrolle in deutsche Schulen zu bringen und somit verhindert werden kann, dass islamisch-fundamentalistische Inhalte vermittelt werden können. In Nordrhein-Westfalen wird seit 1999 an mehreren Schulen Islamkunde als freiwilliges Fach in deutscher Sprache angeboten. Unterrichtsinhalte sind Geschichte, Ethik und Religion des Islam. Ziel der Regierung in NRW ist es, den islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache als reguläres Schulfach einzuführen. In Bayern wird derzeit in einem Pilotprojekt an einigen bayrischen Grundschulen erstmals islamischer Religionsunterricht angeboten. Die Unterrichtsrichtlinien für den auf Deutsch stattfindenden islamischen Religionsunterricht wurden vom bayerischen Kultusministerium und dem türkischen Schulministerium festgelegt. Gerade hierin sehen Kritiker Probleme: Es sei unverantwortlich, dass Institutionen aus anderen Ländern ein Mitspracherecht bei der Lehrplangestaltung eingeräumt werde, da diese Lehrinhalte erzkonservativen Werten entsprächen. Diese Kritiker fordern einen "deutschen Islam", der modern und deutschen Verhältnissen entsprechend ist. Des weiteren verlangen sie eine länderübergreifende Regelung, die es ermöglicht, Mitglieder der verschiedenen Gruppierungen in die Lehrplangestaltung mit einzubeziehen. Gesellschaftlich ist der islamische Religionsunterricht unter Schirmherrschaft einer muslimischen Zentralinstanz und einer Staatsinstanz von Wichtigkeit, weil der jungen muslimischen Generation in Deutschland so die Möglichkeit gegeben werden kann, einen eigenen Standpunkt zu beziehen. Außerdem könnte man jungen Muslimen so das Finden einer eigenen religiösen Identität ermöglichen, um eigenverantwortlich am Gestaltungsprozess der Gesellschaft, in der sie leben, teilzunehmen. Der Spagat zwischen traditioneller islamischer Erziehung und dem westlichen Lebensstil in Deutschland könnte dieser Generation leichter fallen. Medizin und Ärzte Wenn Muslime in Deutschland krank werden, können sie auf eine Fülle von Unannehmlichkeiten stoßen. Da sind einerseits Sprachprobleme, die es vielen Muslimen schwer machen, einem Arzt mitzuteilen, welches gesundheitliche Problem sie haben. Es kommen aber auch kulturelle Schwierigkeiten hinzu. Viele Dinge, die für einen deutschen Patienten völlig selbstverständlich sind, wie zum Beispiel der Handschlag zur Begrüßung, das Entkleiden bei der Untersuchung oder die Behandlung einer Frau durch einen männlichen Arzt, können die Schamgefühle von Muslimen verletzen. Medikamente mit Alkohol, die hierzulande ohne weiteres verordnet werden, kommen für einen Muslimen nicht in Frage. Herzklappen und gelatinehaltige Produkte sind tabu. Besonders schwierig ist eine Therapie während des Fastenmonats Ramadan. Während dieser Zeit sind nach islamischem Recht Injektionen, Infusionen, künstliche Ernährung und Nasen- oder Ohrentropfen nicht gestattet, was den Genesungsprozess eines Patienten beeinträchtigen kann. Das muslimische Verständnis von Kranksein ist ein anderes als das unserer westlichen Kultur. Es wird als Prüfung Gottes empfunden, welche helfen soll, den Glauben zu festigen. Außerdem sieht ein Muslim den Körper als von Gott geliehen. In islamischen Ländern wird ein Gebrechen erst als echte Krankheit angesehen, wenn es Schmerzen bereitet. Daher meiden viele Muslime in Deutschland Impfungen, routinemäßige Kinderuntersuchungen oder Vorsorgeuntersuchungen wie etwa beim Frauenarzt, Urologen oder Zahnarzt. Für viele Ärzte mag es befremdlich sein, wenn Muslime Rat bei einem Imam suchen, um den Konflikt zwischen der Wahrung der Gesundheit und den islamischen Pflichten zu bewältigen. Wenn der Imam sich nach dem Gesundheitszustand des Patienten beim Facharzt erkundigt, was für Muslime nichts Außergewöhnliches ist, kollidiert dies mit der ärztlichen Schweigepflicht. Alternde Muslime Viele Muslime in Deutschland gehören der Einwanderergeneration an, die zwischen 1963 und 1970 als Gastarbeiter nach Deutschland kamen. Fast 700.000 Einwanderer, darunter rund 200.000 Türken, werden in diesem Jahrzehnt ihren 60. Geburtstag feiern. Deshalb rechnen Experten mit einem ansteigenden Bedarf an Alten- und Pflegeheimplätzen, um die älter werdenden Muslime betreuen zu können. Der größte Anteil der ehemaligen Gastarbeiter hatte ursprünglich geplant, in die Heimat zurückzukehren. Dass dies nicht geschehen ist, bedeutet für viele von ihnen, dass sich ihre Lebensträume nicht erfüllt haben. Förderer von Alten- und Pflegeheimen, die Muslime integrieren wollen, halten es für sinnvoll, den Muslimen Zugeständnisse zu machen, wenn es darum geht, wie sie ihren Lebensabend verbringen sollen. Sie sollen ihre Muttersprache, ihr Essen, ihre Tradition und ihre Religion nicht aufgeben müssen. Dies setzt voraus, dass die Heime spezielle Einrichtungen für Gebetszeiten sowie die dazugehörigen Waschungen anbieten oder dass in den Küchen darauf geachtet wird, was nach islamischer Tradition gegessen wird und was nicht. Dazu gehört auch, dass ein strenggläubiger Muslim nichts von einem Teller essen wird, auf dem einmal ein Stück Schwein lag. Mitarbeiter müssten speziell diesen Bedürfnissen entsprechend geschult werden. Hinzu kommt beispielsweise auch der Umgang zwischen den Geschlechtern. Strenggläubige Musliminnen werden sich nicht von Männern pflegen lassen wollen. Dazu muss in der Organisation und Pflegepraxis der Heime vieles verändert werden. Islamische Feste Während für alle Einwohner Deutschlands - einschließlich der Nicht-Christen - die hohen christlichen Feste offizielle Feiertage sind, haben die Muslime hierzulande kein Anrecht auf Freistellung von der Arbeit anlässlich ihrer eigenen religiösen Feiern. Insbesondere gilt dies für das Fest des Fastenbrechens (iftar) am Ende des heiligen Monats Ramadan und für das Opferfest zur Zeit der Pilgerfahrt. Beides sind mehrtägige Feste. Das Problem dieser zeitlich "wandernden" islamischen Feste ist bei uns noch ungelöst. Muslimische Kinder bekommen z. B. in Hessen und auch in Bayern auf Antrag schulfrei, Erwachsene mitunter bezahlten Urlaub; doch lassen sich solche Sonderregelungen z. B. in Fabriken mit vielen muslimischen Mitarbeitern nur begrenzt praktizieren. Haft und Strafvollzug Die Anzahl muslimischer Inhaftierter in Deutschland ist aus einer Reihe von Gründen überproportional groß. So gehörten etwa im Jahr 2001 in Baden-Württemberg - bei steigender Tendenz - 21 Prozent der Insassen von Justizvollzugsanstalten muslimischen Glaubensgemeinschaften an. Viele von ihnen sind Ausländer in Untersuchungshaft, Menschen in der Fremde, die plötzlich hilflos einer fremden Behörde ausgeliefert sind. Dem Betreuungspersonal gelingt es aufgrund von Sprachschwierigkeiten auch bei gutem Willen kaum, sich mit den Inhaftierten angemessen zu verständigen. Diese ihrerseits zögern - auch aus Angst falsch verstanden zu werden - sich über ihre Bedürfnisse und Gefühle zu äußern. Somit leben sie sozusagen in "doppelter Isolation", weil die traditionell starken familiären Bindungen oft nicht mehr greifen und die Schande oft nicht zu ertragen ist. Die Angst, abgeschoben zu werden, ist eine zusätzliche Belastung. Viele Muslime, Männer wie Frauen, empfinden das Ertragen der Haftsituation in den ersten Tagen nach der Inhaftierung als besonders schwer. Sie erleben es als noch demütigender und schwerer als andere Gefangene, wenn sie umgekleidet werden und ihnen die Privatsachen genommen werden. Das negativ Erfahrene führen sie leicht auf antiislamische Ressentiments der Beamten zurück. Die angestauten Aggressionen sind, wenn sie sich entladen, meist sehr massiv. Christlich-seelsorgerliche Bemühungen um islamische Gefängnisinsassen werden oft als Missionierungsversuche missverstanden. Muslimische Eigeninitiative gibt es jedoch nur ganz sporadisch. Mittlerweile kommen die Justizvollzugsanstalten muslimischen Inhaftierten in ihren religiösen Bedürfnissen wenigstens beim Befolgen der wichtigsten Glaubensvorschriften entgegen. ![]() Bild 6: Die Welt des Islam Theorie und Praxis im IslamAlle großen religiösen und ideologischen Bewegungen - besonders jene, die, inspiriert von heiligen Schriften, versuchen, diese zu verstehen und nach ihnen zu leben - vereinen zwei Ebenen in sich: auf der einen Seite die Ebene der Reflexion, der Theorie, und auf der anderen Seite die des Handelns und der Praxis. Dies gilt für jüdische, christliche und muslimische Bewegungen durch die Jahrhunderte ihrer Geschichte hindurch. Während in bestimmten Strömungen und Bewegungen hauptsächlich das Studium der Quellen der Inspiration hervorgehoben wird - was man durchaus als "Fundamentalismus" bezeichnen kann - , wird in anderen dagegen vor allem die Notwendigkeit der Praxis und des Handelns - sprich "Aktivismus" - betont. Beide Strömungen ergänzen einander und beherrschen die Diskussion.Die in der öffentlichen Diskussion gerne gemachte Grenzziehung zwischen Islam als Religion und Islam als Ideologie trägt die Gefahr in sich, dass wieder einmal irgendwelche Menschen im Westen darüber befinden, was der Islam wirklich ist. Das läuft auf eine neue Form dessen hinaus, was der bekannte palästinensische Islamwissenschaftler Edward Said als Orientalismus27) beschrieb: Die Zunft der Wissenschaft der Orientalisten habe das Idealbild des "Orients" geschaffen, damit es als Gegensatz und Folie eines "Westens" diene, der sich positiv von den "Orientalen" abheben wolle. Die "Orientalen" erhalten daher alle Wesenszüge, von denen "der Westen" sich freisprechen möchte: Sie werden als irrational, emotional, unbeständig und unzuverlässig, unlogisch, naiv und grausam geschildert. Dies werde als ihre angebliche Essenz dargestellt. Das "westliche" Gegenbild wolle sich davon als im Wesentlichen rational, objektiv, effizient, logisch, wissenschaftlich und doch human abheben. Der künstlich erzeugte Gegensatz diene Machtzwecken. Er erlaube und rechtfertige koloniale und neokoloniale Machtanwendungen gegenüber den so konstruierten "unmündigen Orientalen". Das gegenwärtig in Europa vorherrschende Orientbild wird stark vom Nahost-Konflikt und den daraus folgenden politischen Entwicklungen beeinflusst. Durch den so heraufbeschworenen politischen jüdisch-islamischen Antagonismus werden andere wichtige Elemente dieses Bildes verdrängt. In Wirklichkeit aber ist der Orient ethnisch und religiös vielfältiger, als er in einem so polarisierten Bild erscheint. Die in ihrer Ursprungsregion koexistierenden Religionsgemeinschaften befinden sich in einem langen Prozess von Austausch und gegenseitiger Beeinflussung, dessen kulturelle Dimensionen deutlich spürbar sind. Theologisch behält der andere zwar sein Anderssein, er ist jedoch nicht der Fremde, sondern der andere, mit dem man vertraut ist. Diese Einstellung prägt insbesondere die Haltung des orientalischen Christentums zum Islam. Spätestens seit dem neunten Jahrhundert ist die arabische Sprache auch die Sprache der christlichen Liturgie und Theologie. Man verwendet in Gebet und Theologie dieselben Begriffe wie die Muslime. Arabische Angehörige beider Religionen nennen Gott Allah. Sie drücken ihren Glauben mit den gleichen Worten aus. Der Orient ist heterogen. Seine Heterogenität prägt Alltagsleben und Kultur, aber auch den religiösen Bereich. Die dort vorhandene Vielfalt von Religionen und Kulturen führt unvermeidlich dazu, dass die Einzelsphären im Laufe der langen Geschichte ihrer Koexistenz in ein Verhältnis zueinander treten. Dementsprechend lässt sich in verschiedenen Kulturbereichen sowie auf der Alltagebene beobachten, dass religiöse Gehalte unterschiedlichen Ursprungs ineinander übergehen und bei Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften Geltung gewinnen. Insofern erscheint der geläufige Vergleich dieser Vielfalt mit einem Mosaikbild als nicht angemessen. Anders als in einem Mosaik sind es hier keine Steine, die starr nebeneinander gesetzt werden und sich deshalb nur in äußerlicher Berührung befinden. Es sind vielmehr Menschen unterschiedlicher religiöser Hintergründe, die zusammenleben und miteinander kommunizieren. Die alltägliche Kommunikation bringt Austauschstrukturen zustande, die kulturelle Formen gemischter religiöser Färbung produzieren. In Literatur, bildender und darstellender Kunst tritt dies deutlich zutage. So sehen moderne muslimische Dichter im Leiden des gekreuzigten Christus den Inbegriff menschlichen Leidens und beziehen es auf die Situation ihrer Völker - obwohl der Koran eindeutig verneint, dass Jesus am Kreuz starb. Im Geiste der Vielfalt gehört auch der Davidsstern zu den Abbildungen im Palast eines Drusenherrschers ebenso wie islamische Motive an den Häusern christlicher Familien. Es spricht viel dafür, dass der Islam in der westlichen Gesellschaft als Projektionsfläche für eine dunkle Seite der Religion dient, die es, obgleich in unterschiedlichen Formen, auch in der christlichen und in anderen Religionen gibt. Man will sie aber in der eigenen Religion jeweils nicht wahrhaben. Aus diesem Grund fällt es schwer, dem Islam positive Seiten abzugewinnen und ihn in seiner kulturprägenden Wirkungsmacht zu würdigen, die kaum weniger Menschen geprägt hat als das Christentum. Die Debatte um Friedfertigkeit und Gewalt spielt in vielen Religionen eine zentrale Rolle. Dabei gibt es starke Verdrängungsmechanismen. Um das Friedensideal der eigenen Religion hochhalten zu können, wird die Gewaltseite jeweils der anderen zugeschoben. So wurde etwa die Wortverbindung "Heiliger Krieg", die heute jeder mit dem Islam verbindet, nicht von Muslimen, sondern von den christlichen Ideologen der Kreuzzüge geprägt. Es war Papst Urban II., der am 27. November 1095 in Clermont mit seinem Befehl zum "Heiligen Krieg im Heiligen Land" die Geburtsstunde der Kreuzzüge einleitete.28) Erst 1187, als Reaktion darauf finden sich Quellen, die den "Heiligen Krieg" in Verbindung mit dem Islam bringen, als nämlich der islamische Feldherr Saladin während der Befreiungskämpfe um Jerusalem einen "Heiligen Krieg" ausrief. Doch auch dieser islamische "Heilige Krieg" war noch ein Verteidigungskampf der Muslime zum Schutz der "Umma", der islamischen Gemeinde, gegen die Kreuzritter. Das Problem ist also grundsätzlicherer Art. Das Prinzip der Täuschung "taqiya"im FeindeslandAufgrund einer muslimischen Besonderheit kommt es immer wieder zu der Frage: Kann man den Aussagen von Muslimen trauen? Genauso wie im Christentum ist es im Islam verboten zu lügen. Trotzdem lügen natürlich Christen wie Muslime bei allen möglichen Gelegenheiten; sie sind nun einmal Menschen. Dennoch haben die Orientalen unter bestimmten Umständen ein anderes "Wahrheitsverständnis" als wir Westler. Zwei völlig unterschiedliche Aspekte führen zu dieser Einschätzung: Der erste Aspekt ist kultureller, der zweite religiöser Art. Peter Heine hat in seinem Buch "Kulturknigge für Nichtmuslime" ein Kapitel überschrieben mit "Was ist Wahrheit?" und darin sehr anschaulich sowohl die Höflichkeit der Orientalen beschrieben als auch deren "andere Realitätssicht". Orientalen wollen beispielsweise einem Gast keinen Wunsch abschlagen, auch wenn er unerfüllbar oder gar peinlich ist.Doch es gibt über die kulturelle Besonderheit hinaus auch einen religiös bedingte Ausnahmesituation, die einen Muslim geradezu verpflichtet, unter ganz bestimmten Lebensumständen nicht die Wahrheit zu sagen, sondern "taqiya" zu üben. Dieser Begriff lässt sich kaum ins Deutsche übersetzen. Der Islam-Experte Heinz Halm hat ihn zunächst mit "Vorsicht" später jedoch mit "Verstellung" wieder gegeben. Bassam Tibi verwendet den Ausdruck "Täuschung der Ungläubigen". Hans-Peter Raddatz beschreibt "taqiya" als "die islamische Praxis, die Glaubensverleugnung als Nutzenkalkül und pragmatisches Alternativkonzept zum Märtyrertum betreibt". "Taqiya" bedeutet, dass ein Muslim seine religiöse Identität oder seine wahren Absichten im Fall einer Bedrohung zu verschweigen hat. Für die Schiiten ist "taqiya" vor allem dann geboten, wenn das eigene Leben oder das eines anderen Schiiten in Gefahr ist, aber auch, wenn sein Eigentum oder das Eigentum eines anderen Schiiten gefährdet ist. Obgleich "taqiya" nur für Schiiten obligatorisch ist und die Sunniten die Schiiten deshalb immer wieder wegen ihrer "Falschheit" anprangern, wird sie auch bei den Sunniten angewandt. Im nicht-muslimischen Umfeld ist eine solche Haltung also auch Sunniten nicht verboten und gegebenenfalls sogar religiös legitimiert, für die Schiiten aber ist sie religiöse Pflicht. Für den Dialog mit dem Islam bedeutet diese Doppelbödigkeit eines der Hauptprobleme. Gegenüber den Deutschen und in deutscher Sprache betont man unablässig auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen und den Dialog zu wollen. Gegenüber Muslimen und in türkischer oder arabischer Sprache überwiegen Hetzparolen gegen die deutsche Demokratie, den Pluralismus und die angeblich "sittlich verrottete" deutsche Gesellschaft. Islamkritik in DeutschlandDer Islam weckt Emotionen. Spätestens seit der iranische Revolutionsführer Ajatollah Chomeini und die Mullahs 1979 im Iran gewaltsam die Macht übernommen und 1989 eine Todes-Fatwa gegen den Schriftsteller Salman Rushdie verhängt haben. Denn mit dem Erstarken radikal-islamistischer Strömungen keimen auch in Europa vielerorts Ängste, ob diese totalitäre Bewegung oder gar der Islam selbst zu einer Gefahr für den Westen werden könnte. Das Unbehagen wurde durch die Herrschaft der Taliban in Afghanistan und die Terroranschläge vom 11. September 2001 nicht weniger. Es besteht die Gefahr, dass Vertreter eines fundamentalistischen Islam und die von ihnen vertretene Auslegung des islamischen Glaubens verabsolutiert und als der Islam schlechthin angesehen werden.Bei der Bekämpfung des muslimischen Extremismus aber steht die deutsche Gesellschaft an einer Wegmarke Sie muss sich zwischen Abgrenzung und Offenheit, Naivität und Auseinandersetzung mit islamistischen Tendenzen entscheiden, muss deutliche Grenzen setzen gegenüber all denen, die die Rechte anderer einschränken wollen. Leider hat sich die Gesellschaft, anders als bei der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus, bei der Beschäftigung mit islamistischen Organisationen, religiösem Fundamentalismus und den entsprechenden Funktionären noch nicht auf gemeinsame Grundlagen einigen können. Auch wenn Rechtsextremismus und Islamismus nicht gleichgesetzt werden können, da die einen ihre Ungleichheitsideologien völkisch, die anderen hingegen religiös begründen, die einen sich auf das Blut, die anderen auf den Glauben berufen, gibt es Parallelen in der Ablehnung universeller Werte: Beide sind totalitäre Ideologien. Umso verwunderlicher ist es daher, dass bei den Reaktionen auf sie unterschiedliche Standards gelten. Es ist nicht zu leugnen, dass sowohl gewisse Aussagen des Propheten wie auch bestimmte Stellen im Koran eindeutig im Widerspruch zu den Grundsätzen der Menschenrechte stehen. Dies ist jedoch nicht das Entscheidende. Das Hauptproblem liegt darin, dass nach Auffassung der Islamisten nicht die Individuen im Mittelpunkt der Diskussion stehen, sondern Gott und der Glaube. Dementsprechend richtet sich die Aufmerksamkeit der Gelehrten nicht auf die Rechte und Freiheiten der Menschen, sondern auf die Pflichten, die Gläubige Gott gegenüber zu erfüllen haben. Damit wird der Glaube von ihnen auf einen Gesetzesdogmatismus verengt und die Einhaltung von Vorschriften und Erfüllung von Pflichten über die geistige und spirituelle Substanz der Religion gestellt. Dass dieses Problem nicht nur in einem konservativen Islam auftaucht, wissen wir aus der Bibel, wo die Haltung der Pharisäer der Haltung Jesu gegenübersteht. Angesichts der Menschenrechte und des Grundgesetzes ergeben sich schwerwiegende Probleme für die Integration traditioneller Muslime in einen modernen demokratischen Staat. Die Ungleichheit der Menschen spiegelt sich nicht nur bei der fehlenden Gleichstellung der Geschlechter, sondern auch in anderen Bereichen der islamischen Gesellschaft wider. So genießen Geistliche gewisse Privilegien, nach der strikten schiitischen Auslegung bleibt ihnen sogar die Führung des Staates vorbehalten. Auch bezüglich der Meinungsäußerung verordnet der traditionelle Islam starke Einschränkungen, die dem in der Konvention der Menschenrechte verankerten Recht auf freie Meinungsäußerung konträr entgegenstehen. Einem Muslim ist es nicht gestattet, die Grundsätze der eigenen Religion in Frage zu stellen oder gar zu einer andere Religion überzutreten. Ein solches Vergehen wird mit dem Tode bestraft. In einem islamischen Staat, der von Islamisten regiert wird, sind Menschenrechte wie Freiheit der Meinungsäußerung, der Schrift, der Wahl des Glaubens praktisch außer Kraft gesetzt. Angeblich verlang Allah ebenso Strafen wie das abhacken der Hand bei Dieben, das Töten von Homosexuellen oder die Frauenbeschneidung in muslimischen Ländern Afrikas. All das wollen angeblich der Koran und das islamische Rechtssystem, die Scharia. Doch das, was viele islamische Schriftgelehrte als unumstößliche Glaubenssätze ausgeben, ist oft nur eine Mischung aus Tradition und Männermacht - mit dem eigentlichen islamischen Glauben hat es nur noch wenig zu tun. Es geht vor allem um den Einfluss extrem ausgerichtete Muslime - vor allem aus Saudi-Arabien, dem Land der Wahabiten. Wie können nun die Reformer innerhalb der islamischen Welt, die für die Einhaltung der Menschenrechte eintreten, sich gegen diese konservative, islamistische Sichtweise zur Wehr setzen oder, noch wichtiger, wie sollen sie mit dem Koran und den Hadith verfahren, um den Islam mit den Menschenrechten und modernen Auffassungen von Politik und Gesellschaft in Einklang zu bringen? Bisherige Versuche, die betreffenden Passagen im Koran als sekundär zu betrachten oder sie forciert so zu interpretieren, dass der Widerspruch zu den Menschenrechten, wenn auch nur scheinbar, aufgehoben wird, sind abzulehnen. Die Lösung liegt auch nicht darin, dass man Strafmassnahmen wie Steinigen oder Abhacken von Händen aussetzt oder Frauen gegenüber gewisse rechtliche Zugeständnisse macht. Dies alles ist nichts als Synkretismus29). Bei den notwendigen Reformen geht es nicht um Einzelfragen, sondern um die gründliche Auseinandersetzung zwischen zwei unversöhnlichen Sichtweisen, zwischen einer modernen, an den Menschenrechten orientierten und einer traditionellen Auffassung vom Islam, vom Individuum und Glauben. Die Lehre des Islam umfasst im Grunde vier Bereiche, den Bereich des Glaubens, den Bereich der Moral, den Bereich des Gebets und schließlich den Bereich der Anweisungen und Bestimmungen, die das Individualrecht, Handelsrecht, Strafrecht und dergleichen betreffen. Diese Bereiche, vor allem Glauben und Moral, sind natürlich eng verflochten, doch weisen mehr als 98 Prozent der Verse des Korans keinen Widerspruch zu den Menschenrechten auf. Unter den restlichen zwei Prozent, die vor allem den vierten Bereich betreffen, gibt es jedoch Bestimmungen und Gesetze, die an eine historische Epoche oder einen bestimmten kulturellen Raum, also an der Veränderung unterworfene Umstände, gebunden sind. Das im Islam vorgesehene Recht, die Verse des Korans und die Hadithe zu interpretieren und neue Anweisungen zu erteilen, was mit dem Begriff "Idjtihad" umschrieben wird, dient gerade dazu, zwischen dem ewig Gültigen und dem sich ständig Verändernden zu unterscheiden. Hier muss ein ernsthafter Reformversuch ansetzen, mit dem Ziel, die Vorschriften überall dort, wo sie im Widerspruch zu den Menschenrechten stehen, durch neue Regelungen zu ersetzen. Das betrifft auch Vorschriften, die im Koran stehen bzw. vom Propheten aus Sicht der damaligen geschichtlichen Situation überliefert sind. Nur so lässt sich die Religion lebendig erhalten und den Erfordernissen der Zeit anpassen. Allzu oft tappt der Westen in die Kultur-Falle: Statt klar auf der Einhaltung universeller Menschenrechte für Männer, Frauen und Kinder zu bestehen, wird Verständnis auch noch für die spitzfindigsten Vorschriften gezeigt - etwa für die so genannte "Kamel-Fatwa", wonach eine Frau nur 81 Kilometer unbegleitet reisen darf - so weit, wie eine Kamelkarawane in 24 Stunden zurücklegt. Auch Muslimen dürfen die allgemeinen Menschenrechte nicht vorenthalten werden. Wir müssen uns überall an den internationalen Standards orientieren und dürfen die Menschenrechte für islamische Länder nicht auf einem niedrigeren Level neu definieren. Maßstab muss weltweit die UN-Charta sein! Das, was in Deutschland derzeit in der Debatte um das Kopftuch deutlich wird, ist der weltweite Kampf um die Auslegung des Islam. Von Malaysia bis Saudi-Arabien, von Tunesien bis in den Iran kämpfen liberale gegen konservative Muslime. In Zukunft verläuft die Kluft nicht mehr zwischen dem Westen und der islamischen Welt, sondern innerhalb des Islam - soweit klafft die Auslegung des gemeinsamen Glaubens bereits auseinander. In gewisser Hinsicht muss die muslimische Welt in möglichst kurzer Zeit einen Entwicklungsprozess vollziehen, für den die christlich-westliche Welt seit der Aufklärung Zeit hatte. Der Vorwurf, Deutschland und seine Bürger pflegen ein "Feindbild" Islam kann daher auch ein ideologisches Konstrukt sein, das in erster Linie den Interessen islamistischer Verbände und Gruppierung zuarbeitet. Denn ist der Konsens erst einmal hergestellt, die Islamfeindlichkeit sei das eigentlich dringliche Problem, dann stellen sich andere, unbequeme Fragen zum Beispiel nach der demokratischen Struktur muslimischer Verbände, deren Verhältnis zum Grundgesetz und zu der universellen Gültigkeit von Menschenrechten erst gar nicht. Tatsächlich bestimmen islamistische Gruppen seit Jahren, was in Deutschland im Kontext mit dem Thema Islam diskutiert wird und was nicht. So beklagt Johannes Kandel, im interreligiösen Dialog gäbe es eine ganze Reihe von Themen, die unerledigt bleiben: Menschenrechte, Religionsfreiheit, die Trennung von Staat und Religion, Frauen, koranische Hermeneutik und eben die These vom "Feindbild Islam".30) Wer den Islamismus bekämpfen will, muss den Islamismus bekämpfen. Will sagen, es dürfen dann nicht über arbeits- und vereinsrechtliche Spitzfindigkeiten Scheingefechte geführt werden. Denn bislang können sich islamistische Organisationen in Deutschland recht ungestört entfalten, so lange sie nicht gravierende "Fehler", beispielsweise Mord begehen, wie die Kaplan-Gruppe. Auch die Kopftuchfrage muss in diesem Zusammenhang gesehen werden. Hier wurden enorme Informationsdefizite über den Islamismus und seine undemokratischen Existenzbedingungen zutage gefördert. Es kommt darauf an, was in den Köpfen der Lehrerinnen vorgeht und nicht vordergründig auf deren Bedeckung. Im Falle des Kopftuches wird aber teilweise sicher berechtigt befürchtet, dass es als Symbol des Islamismus benutzt werden könnte, und somit einen Hinweis auf die Einstellung der Frauen gibt, die es tragen. Wenn das Kopftuch in Deutschland als "Signal der Religionsfreiheit" gilt, als Freiheit für eine "Religion" also, die selbst die Religionsfreiheit gewaltsam verhindert und das Rechtssystem, das ihr die Freiheit dazu einräumt, bekämpfen muss, ist das ein Zeichen umfassender Inkompetenz. Die simple Schlussfolgerung jedoch: Kopftuch ist gleich Islamistin, ist realitätsfremd. Nicht jeder Islamist trägt ein Kopftuch. Allein schon deswegen, weil die meisten Islamisten in entscheidenden Positionen Männer sind. Auch bei der Suche nach Islamisten sollten Frauen nicht benachteiligt werden. Schließlich gibt es durchaus Frauen, die ein Kopftuch aus rein religiösen Gründen tragen. Pauschale Diffamierung führen hier zu ungewollten Solidaritätseffekten. Anders als beim Rechtsextremismus wird bei Gruppen des politischen Islam seit Jahren der Diskurs mit den Verbandsfunktionären gesucht, die Basis hingegen weitgehend ignoriert. Das Fehlen von Standards im Dialog mit dem Islam ist Ergebnis der Tabus, die sich die Öffentlichkeit bei diesem Thema auferlegt. In der Vergangenheit wurden Religionswissenschaftler/innen, die über das schillernde Universum des politischen Islam aufklären wollten, in den Debatten marginalisiert. Bereits das öffentlich formulierte Erkenntnisinteresse geriet in den Verdacht, Islamfeindlichkeit zu befördern. Und Versuche, die Instrumentarien der Rechtsextremismusforschung auf das Untersuchungsfeld Islamismus anzuwenden, wurden jahrelang bekämpft. Es gibt durchaus beunruhigende Anzeichen dafür, dass radikale Islamisten auf Medien und Wissenschaftler Druck ausüben, der über die Grenzen legitimer Interessenwahrnehmung hinausgeht und der mittlerweile mancherorts erhebliche Verunsicherung ausgelöst hat. Wie soll man sich sonst erklären, dass der Autor der historisch-philologischen Studie "Die syro-aramäische Lesart des Korans. Ein Beitrag zur Entschlüsselung der Koransprache" es vorzog, nicht unter seinem Namen, sondern nur unter dem Pseudonym Christoph Luxenberg zu publizieren.31) Er diskutiert darin die Frage, ob der Koran wirklich ganz auf den Propheten Mohammed zurückzuführen ist, und zeigt das Fortwirken christlich-jüdischer Traditionen im Offenbarungstext der Muslime auf - gewiss eine Provokation für die Orthodoxie. Die Folgen der Versäumnisse sind dramatisch: Die Öffentlichkeit weiß heute viel zu wenig über Inhalte, Struktur, Organisation und Differenzen innerhalb des politischen Islam, seine Nähe, Distanz und Abgrenzung zum Terrorismus. Ein idealer Nährboden für Ängste und Vorurteile. Nur wenn es gelingt, in der deutschen Gesellschaft die friedensstiftenden und gemäßigten Kräfte im Islam zu aktivieren, gibt es Hoffnung auf eine Lösung der Probleme. Dabei gilt es zu differenzieren zwischen dem Islam als religiösem Glauben und dem Islamismus als politische Ordnungsvorstellung; es ist ferner notwendig, innerhalb des Islamismus zu unterscheiden zwischen friedlichen und gewaltbereiten Islamisten. Die Ersteren lehnen Gewalt ab, sind dazu bereit, in demokratischen Institutionen zu arbeiten, jedoch mit dem langfristigen Ziel im Hinterkopf, ihren undemokratischen Staat mit friedlichen Mitteln durchzusetzen. Die gewaltbereiten Islamisten bekennen sich zum Dschihad in der neuen Bedeutung von irregulärem Krieg, also dem Terrorismus, um ihre Ordnungsvorstellungen voranzutreiben. Heute ist der politische Islam mit seiner Ordnungsvorstellung des Gottesstaates sowie seinen Kampfmethoden des Dschihadismus die neueste Spielart des Totalitarismus. Das Emblem des Islamismus kann das Kopftuch als Instrument und Uniform der zivilisatorischen Abgrenzung sein. In unserer Zeit entsteht damit ein Bündnis zwischen salafistisch-orthodoxen Wahabiten und halb modernen Islamisten als Einsatz für eine Gottesherrschaft, die weniger mit Religion als mit dem neuen Totalitarismus zu tun hat. Doch sind beide Feinde der offenen Gesellschaft im Sinne Karl Poppers. Das Problem scheint zu sein, dass die Europäer - darunter an vorderster Front die Deutschen - verlernt haben, sich offen mit strittigen Fragen auseinander zu setzen, Probleme klar zu benennen und Konsequenzen für die demokratische Verfasstheit der Gesellschaft im Sinne der wehrhaften Demokratie zu ziehen: nämlich einer klaren Abgrenzung gegenüber verfassungsfeindlichen Kräften. 1) In Europa leben zwischen 14 und 17 Millionen Muslime, überwiegend in Frankreich, Großbritannien und Deutschland. Nach Hochrechnungen wird ihre Zahl um das Jahr 2025 auf ca. 30 bis 40 Millionen angewachsen sein. Ihre Verteilung ist ethnisch: in Deutschland und Österreich überwiegend Türken, in Frankreich in der Mehrzahl Maghrebiner und in Großbritannien vorwiegend Südasiaten (Inder, Pakistani, Bangladescher). 2) Vgl. Ernest Gellner, Leben im Islam. Religion als Gesellschaftsordnung, Stuttgart 1981 3) Eine Lehre gilt dann als Weltreligion, wenn sie die Menschheitsgeschichte beeinflusst, aktuell von Bedeutung ist und prinzipiell jedem unabhängig von sozialer Herkunft, Rasse, Nationalität und Geschlecht offen steht. Durch Migration (wie z. B. beim Judentum) oder Mission (wie z. B. beim Christentum) entfernten sich die Glaubensbekenntnisse von ihrem Ursprungsland – und im Laufe der Zeit auch oft von den Ideen ihrer Gründer. Die drei abrahamitischen Weltreligionen Judentum, Christentum und Islam treffen sich in ihrem Monotheismus; sie sind jeweils exklusiv. Die in Indien und China entstandenen Heilslehren Hinduismus, Buddhismus, Taoismus und Konfuzianismus sind dagegen durch theologische Offenheit charakterisiert, die dem Gläubigen viele Freiheiten lässt. 4) Allerdings ist die Sure 108 insgesamt die kürzeste des Koran. 5) Der Koran entspricht in seiner Länge ungefähr dem Neuen Testament. Der Umfang der Hadith-Literatur dagegen ist wahrhaft enorm: Die Hadithe sind in rund 200 großen klassischen Sammlungen aufgezeichnet und damit sind sie das größte literarische Korpus, das eine prämoderne Zivilisation hervorgebracht hat. 6) Die sechs kanonischen Bücher lauten wie folget: Bukhari vom Imam Bukhari (810-877); Muslim vom Imam Muslim (817-875); Abu Daud vom Imam Abu Daud (817-888); Tarmazi vom Imam Tarmazi (815-892); Ibn Majah vom Imam Ibn Majah (824-886); Nisa-ee vom Imam Nisa-ee (830-915). 7) Vgl. Christoph Auffarth, Irdische Wege und himmlischer Lohn. Kreuzzug, Jerusalem und Fegefeuer in religionswissenschaftlicher Perspektive, Göttingen 2002; Christoph Reuter, Mein Leben ist eine Waffe. Selbstmordattentäter. Psychogramm eines Phänomens, München 2002; Joseph Croitoru, Der Märtyrer als Waffe. Die historischen Wurzeln des Selbstmordattentats. München 2003 8) vgl. Heinz Halm, Die Panikmacher. Wie im Westen der Islam zum neuen Feindbild aufgebaut wird, in: SZ vom 16./17.2.1991 9) vgl. Angelika Hartmann, Der islamische „Fundamentalismus“. Wahrnehmungen und Realität einer neuen Entwicklung im Islam, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 28/97 vom 4. Juli 1997 10) vgl. Giles Kepel, Das Schwarzbuch des Dschihad. Aufstieg und Niedergang des Islamismus, München/Zürich 2002 11) Die Beteiligung der Muslimbrüder an der blutigen Besetzung der Heiligen Moschee von Mekka im Jahre 1979 ist ein deutlicher Hinweis auf die islamistische Ablehnung des saudischen Königshauses. 12) vgl. Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/4530 vom 8.11.2000 13) Die Selbstbezeichnung Alevi ist mit „Anhänger Alis“ zu übersetzen. Die Aleviten, die nicht mit den syrischen Alawiten (Nusairier) zu verwechseln sind, weisen sich somit als Muslime aus, die im Konflikt zwischen Ali und Muawiya mit den Schiiten Partei für Ali ergriffen haben. Mit Ausnahme der Pflicht zum Glaubensbekenntnis lehnen Aleviten die in Koran und Sunna begründeten religiös-rituellen Pflichten und auch das übrige aus Koran und Sunna entwickelte islamische Recht ab. Der Grund dafür ist, dass sie den Koran, wie er heute vorliegt, nicht als göttlich akzeptieren. Außerhalb der Türkei und der türkischen Diaspora gibt es nur wenige Aleviten. In der Türkei aber machen sie 20 bis 30% der Bevölkerung aus. 14) Vgl. Muslime als „EU-citoyens“, in: Das Parlament, Nr. 9 vom 24. 2. 2003 15) In der Datenbank „Juris“ gibt es momentan 51 Urteile, die sich allein mit dem Islam in Deutschland beschäftigen. 16) „Ich sage Ihnen ganz offen: Die beste Form der Integration ist Assimilierung“, vgl. Otto Schily, „Ich möchte keine zweisprachigen Ortsschilder haben“, in: SZ vom 27.Juni 2002, S. 9 17) Eine ihren islamischen Glauben bekennende Frau bezeichnet sich als „Muslima“. Manche sprechen von „muslimischen Frauen“ oder gebrauchen den ebenfalls neutralen Terminus „Muslimin“. 18) Das schiitische Recht kennt neben der üblichen Ehe auch noch die zeitlich befristete Ehe, in der ein Mann und eine Frau vor dem Mullah eine Ehe eingehen, deren Dauer sie von vornherein befristen. Die Frist kann zwischen einer Stunde und 99 Jahren liegen. 19) Das islamische Recht erlaubt es muslimischen Männern, eine Frau aus der Gruppe der Schutzbefohlenen (dhimmi) zu heiraten. Das sind Bekenner der zugelassenen und anerkannten Schrift- oder Buchreligionen. Eine Konversion der Frau, Christin oder Jüdin, zum Islam ist nicht notwendig. Umgekehrt kann ein „dhimmi“ eine Muslimin nur heiraten, wenn er seine Religion aufgibt und zum Islam übertritt. Das heißt, der Islam gibt seine Töchter nicht an Männer, deren Glauben er zwar achtet und schützt, jedoch nicht als von gleichem Rang ansieht. Eine islamische Ehe muss geschieden werden, wenn der muslimische Partner vom Islam abfällt, zum Beispiel zum Christentum konvertiert. 20) Einen Erfolg im Kampf um die Befreiung vom koedukativen Unterricht sieht die „Deutschsprachige Islamische Frauengemeinschaft“ (DIF) darin, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil am 25. August 1993 die beklagte Schule dazu verpflichtet habe, „die Schülerin vom koedukativ erteilten Unterricht zu befreien“. Die Schulen bestünden zwar meist auf der allgemeinen Schulpflicht und stellten Schüler nur aufgrund eines gesundheitlichen Attests vom Sportunterricht frei; juristisch sei aber klar, dass die Schule keinen Anspruch auf die Durchsetzung von koedukativen Sportunterricht habe, genauso wenig darauf, dass Schülerinnen das Kopftuch im Unterricht abnehmen müssen. 21) Az. BAG 2 AZR 472/01 vom 10. Oktober 2002 22) vgl. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (Hrsg.), Eine–Welt-Presse, N. 1/2000, Schwerpunkt Frauen. Dort findet man auch eine Reihe von Links mit sehr qualifizierten Dokumentationen. 23) vgl. So sprach der Prophet. Worte aus der islamischen Überlieferung. Ausgewählt und übersetzt von Adel Theodor Khoury, Gütersloh 1988, S. 159. Eine andere Tradition bewertet das Gemeinschaftsgebet 55mal so hoch wie das Einzelgebet, ebd. 24) Nach Angaben des Zentral-Instituts Islam-Archiv in Soest gibt es in Deutschland derzeit rund 70 klassische Moscheen und über 2.200 Gebetshäuser. 25) Der Gebetsruf verkündet in islamischen Ländern den Beginn der Zeitspannen, innerhalb derer der Vollzug des täglich fünfmal zu verrichtenden rituellen Gebetes vom islamischen Recht her vorgeschrieben und gültig ist. Diese Zeitspannen richten sich nach dem Stand der Sonne und sind genauestens festgelegt. Für jeden Ort der Welt kann der Muslim sie auf die Minute genau auch aus Tabellen ersehen. Der Ruf erfolgt immer in der arabischen Sprache. Er hat folgenden Wortlaut: 1. „Gott ist größer“. 2. „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Gott“. 3. „Ich bezeuge, dass Mohammed Gottes Gesandter ist“. 4. „Auf zum Gebet“. 5. „Auf zum Heil“. 6. „Gott ist größer“. 7. „Es gibt keinen Gott außer Gott“. Ausschließlich von den Schiiten wird zwischen dem fünften und sechsten Element folgender Zusatz eingefügt: „Auf zum besten Werke“. 26) Es gibt allerdings eine Fatwa, die Beerdigungen in Holzsärgen gestattet. Vgl. Muhammad Salim Abdullah, Islam für das Gespräch mit Christen, Gütersloh 1995, S. 98 27) Vgl. Edward Said, Orientalismus, Frankfurt am Main 1981, Ullstein-Verlag 28) „Der Soldat Christi, sage ich, tötet unbekümmert, noch sicherer stirbt er. Wenn er stirbt und wenn er tötet, überstellt er sich Christus. Denn nicht ohne Grund trägt er das Schwert: Er steht im Dienst Gottes, um den zu bestrafen, der Böses tut.“ So lesen wir in einem der Predigttexte Bernhards von Clairvaux, einem charismatischen Mystiker, der im Gedächtnis der Nachwelt als Heiliger, aber auch als namhafter Ideologe eines überaus aggressiven Kreuzzugsfanatismus weiterlebt. „Wenn der Soldat Christi den Übeltäter erschlägt, ist er gewiss kein Menschentöter, sondern ein Übeltäter.... Durch den Tod des Heiden wird der Christ verherrlicht. Die sind keine Mörder, die mit Eifer gegen die Feinde der Kirche kämpfen“. Vgl. Hartmut Sippel, Die Templer. Geschichte und Geheimnis, Wien 1996, S. 58 und 60 29) Vermischung verschiedener Religionen, Konfessionen oder philosophischer Lehren, meist ohne innere Einheit 30) vgl. Johannes Kandel, Lieber „blauäugig“ als blind? Anmerkungen zum „Dialog“ mit dem Islam, in: Integrieren statt ignorieren, Broschüre zur Woche der ausländischen Mitbürger, Frankfurt am Main 2003, S. 29 31) Luxenberg zeigt in seinem im Jahr 2000 in Berlin erschienen Werk auf, dass der Koran an vielen Stellen von den arabischen Kommentartoren fehlgelesen und missdeutet wurde. Viele dunkle Stellen, die in über 1000 Jahren der Arbeit am heiligen Text selbst für arabische „native speakers“ rätselhaft blieben, kann er erhellen. Der Clou seiner Arbeit: Der Text des Korans zeigt sich in ungeahntem Maße von syrisch-christlichen Elementen durchwebt. Einige Neudeutungen Luxenbergs haben auch für den Laien sofort erkennbare ungeheure Brisanz. So klärt er zum Beispiel das Rätsel der Paradiesjungfrauen auf, der „großäugigen Huris“, die vermeintlich auf die Gottesfürchtigen im Paradies warten. Über die Sinnlichkeit der jenseitigen Männerfantasien haben sich schon seit je die Kommentatoren gewundert. Keine Religion des vorderasiatischen Raumes wusste ihren Gläubigen Derartiges zu versprechen, wie es etwa die Suren 44 und 52 tun. Für die christliche Polemik gegen den Islam waren die entsprechenden Stellen immer willkommen. Nach Luxenbergs Erkenntnissen laufen diese Angriffe ins Leere. Der Koran spricht nämlich gar nicht von Jungfrauen. Luxenberg zeigt, dass die Huris in Wirklichkeit nichts anderes sind als „weiße, kristallklare Trauben“. Früchte, die in den Paradiesvorstellungen des Orients von alters her als Sinnbild von Wohlleben und Behaglichkeit gelten. Bezug der "Denkanstöße": Studiengesellschaft für Friedensforschung e.V., Aldringenstraße 10, D-80639 München, Tel: 089/160637; Fax: 089/167458; Konto: 0141500800; BLZ 700 100 80; Postbank München. Druckkostenanteil für 100 Stück: 4-seitig EUR 10,25 / 6-seitig EUR 15,50 / 8-seitig EUR 20,50 Nr. 45, 46, 47, 48, 49, 50 je EUR 50,00. Bei Einzelbezug bitten wir um eine Spende nach Ihren Möglichkeiten. |